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02. 09. 2016

Über neun Monate nach dem ersten Entwurf des Vectoring-Ausbaus hat die Bundesnetzagentur nun eine finale Entscheidung verkündet. Auf der Internetseite der Behörde kann der Erlass der Regulierungsverfügung von jedem Interessenten betrachtet werden. In den Dokumenten sind die Rechte und Pflichten der Deutschen Telekom beim bundesweiten VDSL-Ausbau festgehalten.

Vectoring-Entscheidung ist abgeschlossen

Vectoring Telekom

Der Aufschrei der konkurrierenden Unternehmen des Bonner Telekommunikationsunternehmens war groß als der erste Vectoring-Entwurf die Runde machte. Branchenverbände wie BUGLAS und BITKOM prangerten an, dass es sich nach einem erneuten Telekom-Monopol anhören würde. Des Weiteren wurde kritisiert, dass die Telekom zu viel Spielraum beim Breitbandausbau bekommen würde. Die Bundesnetzagentur reagierte auf die Vorwürfe mit einer erneuten Prüfung und legte eine überarbeitete Version des Entwurfs vor. Auch dieser stellte die Wettbewerber nicht vollends zufrieden, doch anfreunden müssen sie sich nun mit der Entscheidung.

Rahmenbedingungen für den Entscheidungsentwurf

Das große Veto der Branchenverbände und kleinerer Netzbetreiber wurde von der EU-Kommission zwar zur Kenntnis genommen, allzu große Zugeständnisse erfolgten jedoch nicht. Mitte Juli wurde die Entscheidung mit der überarbeiteten Fassung der Bundesnetzagentur durchgewunken. Anfang der Woche hat die Deutsche Telekom zudem die geforderte Ausbau- und Investitionszusage eingereicht, weshalb das Verfahren nun abgeschlossen wird.

Vectoring Ausbau

Die Rechte und Pflichten der Deutschen Telekom

Wie bereits bekannt, kann der magentafarbene Netzbetreiber der Konkurrenz den Zugang zur entbündelten Teilnehmeranschlussleitung untersagen. Dieses Recht besteht, wenn es dort eine Erschließung mit VDSL gibt. Die Wettbewerber müssen sich dann mit einem Ersatzprodukt, einem virtuellen entbündelten Zugangsprodukt, zufriedengeben. Dieser muss allerdings den „Eigenschaften der entbündelten Teilnehmeranschlussleitung sehr nahe kommen“, verkündet die Bundesnetzagentur. Die Telekom verpflichtet sich im Gegenzug, bundesweit alle Nahbereiche mit Vectoring-Technik anzubinden. Das Ziel sei es, die Verfügbarkeit von Bandbreiten mit mindestens 50 MBit/s zu fördern. Jochen Homann, seines Zeichens Präsident der Bundesnetzagentur, ist sich sicher, dass der Entwurf den flächendeckenden Breitbandausbau voranbringen wird.

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