Ratgeber: Wechsel zu VDSL

So machen Wechsler alles richtig!


Ratgeber zum Anbieterwechsel

Wenn Sie vom alten DSL zum schnelleren VDSL wechseln wollen, sollten Sie die nachfolgenden Punkte beachten um wertvolle Zeit und Geld zu sparen. Dasselbe gilt für alle die planen, ihren derzeitigen VDSL-Anbieter zu wechseln. Immerhin gibt es immer mehr Provider auf dem Markt, welche superschnelle Flatrates mit 100 MBit oder mehr bieten.

Nutzen Sie die Möglichkeiten, welche sich daraus ergeben! Das können z.B. Preisvorteile sein, leistungsfähigere Hardware, mehr Geschwindigkeit oder besserer Service. Folgend stellen wir Ihnen die einzelnen Wechselszenarios detailliert vor.

Vor Allen steht jedoch, dass Sie prüfen, ob VDSL an Ihrem Wohnort vom präferierten Anbieter verfügbar ist. Nutzen Sie dazu am besten diesen Verfügbarkeitscheck bei der Dt. Telekom. Zudem finden Sie hier eine Übersicht zum Check für alle Anbieter. Darüber hinaus muss auf die Mindestvertragslaufzeit und die rechtzeitige Kündigung bzw. Wechselbeauftragung geachtet werden. Weiter unten finden Sie ein kleines Tutorial, wie Sie unter Umständen die Mindestvertragslaufzeit vorzeitig beenden und den Anbieter schneller wechseln können.

TOP 5 Gründe, für einen Wechsel sind:

  • Unzufriedenheit mit dem bisherigen Anbieter
  • Umzug in neue Wohnung / Haus
  • günstigere Tarife und tolle Sonderangebote
  • Anbieter hält Leistungsversprechen nicht ein (Datenrate zu niedrig)
  • günstige, neue Hardware abstauben
  • Neukundenrabatte
  • mangelnde Verfügbarkeit anderer Zugänge

Wechsel von ... zu ... :

1. von DSL auf VDSL beim aktuellen Anbieter wechseln (Upgrade)
Ein Upgrade ist zumeist ohne Probleme oder Kündigungen möglich. Auch fallen keine Strafzahlungen oder ähnliches an. Sie sollten jedoch beachten, dass mit Vertragsabschluss die Mindestvertragslaufzeit erneut beginnt. Kontaktieren Sie Ihren Provider und äußern den Wunsch zum Wechsel auf einen höheren Tarif.

2. Wechsel vom bisherigen DSL-Anbieter zu einem anderen VDSL-Anbieter

Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Mindestvertragslaufzeit (meist 2 Jahre) abgelaufen ist. Danach können Sie mittlerweile, dank einer Gesetzesänderung, jederzeit monatlich kündigen. Siehe dazu weiter unten mehr! Früher haben sich Verträge leider immer um zwei weitere Jahre automatisch verlängert, sofern nicht gekündigt wurde. Diese Zeiten sind glücklicher Weise vorbei!

Ist die Mindestlaufzeit des Internet-Vertrages abgelaufen, können Sie beim bevorzugten neuen VDSL-Anbieter abzuschließen. Möchten Sie Ihre Telefonnummer mitnehmen (portieren), ist dies problemlos möglich. Wichtig: Alle Formalitäten, auch die Kündigung(!) beim vorherigen Anbieter übernimmt der neue Provider.


3. Wechsel vom VDSL-Anbieter X zu VDSL-Anbieter Y
Auch hier muss auf die Mindestvertragslaufzeit geachtet werden. Dann ist ein Wechsel möglich.


Vertragslaufzeit beachten – so klappt der Wechsel

Zunächst ein Tipp: Die Mobilfunk- und Internetanbieter sind seit Ende 2017 verpflichtet, den Kunden auf jeder Rechnung über die Kündigungsfristen und Termine zu informieren. Grundlage ist die Telekommunikations-Transparenzverordnung, ein langes Suchen entfällt somit.

Gute Nachricht für Verbraucher. Ende 2021 trat ein neues Gesetzt in Kraft. Demnach können Telekommunikationsverträge, also auch DSL- bzw. VDSL-Tarife nach Ablauf der 2-jährigen Mindestlaufzeit danach JEDERZEIT mit Frist 1 Monat gekündigt werden. Eine weitere Verlängerung um 1 Jahr wie früher ist damit nicht mehr legal. Wer die Laufzeit also schon überschritten hat, kann nun frei einen neuen Anbieter wählen!

Nicht selber kündigen!

Ein häufiger Fehler, der beim Wechsel gemacht wird, ist selber zu kündigen. Viele Anbieter weisen sogar explizit darauf hin, dass die Formalitäten dazu selbst abgewickelt werden. Daher auch der oben eingerechnete Zeitpuffer von 1-2 Wochen. Der folgende Screenshot zeigt exemplarisch den Hinweis auf der O2-Seite.

Wechselhinweis bei O2

Wie dann? Ganz einfach! Bestellen Sie (unter Beachtung der Fristen) einfach beim neuen Anbieter Ihrer Wahl. Hilfe dabei bietet hier unser Tarifvergleich. Während des Bestellvorgangs fragt der neue Provider etliche Daten ab. Zum Beispiel den Namen des alten Anbieters und ob ein Wechsel mit Rufnummermitnahme gewünscht ist. Dann wickelt der neue Internetanbieter alle wichtigen Schritte für Sie ab. Wie etwa die Rufnummer-Portierung und die Kommunikation mit allen involvierten Unternehmen.


Tutorial - Mindestvertragslaufzeit und vorherige Kündigung

Frau studiert Angebote
Unter der Mindestvertragslaufzeit versteht man die Zeit, welche einen vertraglich an einen Anbieter bindet und die verbindlich für beide Seiten ist. Auch bei einem Wohnungsumzug ist es leider nicht ohne weiteres möglich den Anbieter zu wechseln. Zumindest nicht, wenn dieser an Ihrem neuen Wohnort dieselbe Leistung (Geschwindigkeit) erbringen kann.

Und selbst wenn der Anbieter dort gar nicht mehr verfügbar ist, so besteht nach Auffassung des BGH (Az. III ZR 57/10) kein Sonderkündigungsrecht. Dann bleibt nur die Hoffnung, dass der alte Anbieter Sie dennoch aus dem Vertrag entlässt. Es gibt ein paar vage aber nicht verbindliche Möglichkeiten, ggf. die Restlaufzeit etwas abzukürzen:

  • Kulanz – fragen Sie Ihren Anbieter, ob eine vorzeitige (einige Wochen) Entlassung aus dem Vertrag möglich wäre

  • Falls nicht, bietet sich die Vereinbarung eines Geldbetrages an (rauskaufen). Dieser sollte noch unter dem Wert der restlichen monatlichen Beträge liegen und mit dem Provider vereinbar werden. Der Provider hat natürlich das Recht, dieses Angebot zu verweigern.

  • Falls der Wechsel dringend (z.B. Umzug) und keine Lösung gefunden wird, bleibt noch die Option parallel für den alten und neuen Vertrag zu zahlen. Das ist ärgerlich, man muss aber zumindest nicht auf Internet verzichten.

Hilfen zum Wechsel:

» VDSL Tarife vergleichen
» VDSL Verfügbarkeit prüfen
» Gibts VDSL mit 500 MBit?


Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Recherchen erstellt, verstehen sich aber ohne Gewähr auf Richtigkeit!
© vdsl-tarifvergleich.de