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18. 11. 2016

Die Kanzlei Noerr informiert in ihrer aktuellen Informationsbroschüre über eine wichtige Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG). Durch die Einführung des sogenannten DigiNetzG soll der Breitbandausbau über FTTB und FTTH deutlich unkomplizierter vonstattengehen. Innerhalb von Gebäuden können Netzbetreiber künftig unter bestimmten Voraussetzungen Infrastrukturen errichten.

Noerr erklärt die Notwendigkeit für das neue Gesetz

Die Jouristen Dr. Julian von Lucius und Dr. Tobias Busch schildern auf ihrem Internetauftritt, weshalb diese Änderung im TKG bedeutend sei. Sie verweisen darauf, dass die Erschließung aller Haushalte mit schnellen Breitbandverbindungen zu den zentralen Zielen der Politik in Form der Europäischen Union und der Bundesregierung gehöre. Dabei stünde der Ausbau durch das Glasfaser zum oder ins Gebäude (FTTB) und in die Räumlichkeiten (FTTH) vor besonderen gesetzlichen und finanziellen Herausforderungen. Der Netzausbau über diese beiden Verfahren ist besonders kostspielig, da im Gegensatz zu allen anderen Breitbandmethoden eine Aufrüstung auf eine höhere Bandbreite nicht außerhalb von Gebäuden stattfinden kann. Bei FTTH müssen die Bauten mit Leerohren verkabelt werden, bei FTTB benötigt indes noch den Zugang zur Stromversorgung im Gebäude. DigiNetzG erleichtert den Ausbau, da die Zustimmung des Gebäudeeigentümers nicht mehr zwingend notwendig ist.

DiGiNetzG: Der Gesetzesgegenstand

In der vorherigen Version des Telekommunikationsgesetzes wurde der Ausbau von FTTH und FTTTB genau durch diese zwingende Zustimmung ausgebremst. Für diese beiden Glasfaser-Verfahren waren die Netzbetreiber vollständig auf die Zustimmung der Eigentümer angewiesen. Das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze, DigiNetzG, ändert diesen Umstand. Auf Basis der RL 2014/61/ EU werden Maßnahmen zur Kostensenkung beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in nationales Recht umgesetzt. Fokus dieser TKG-Novelle sind Maßnahmen zur Kostenreduzierung des Breitbandausbaus anhand Mitnutzungsansprüchen bestehender Netzinfrastrukturen. Des Weiteren soll der sogenannte „Wohnungsstich“ den Zugriff auf Gebäuden zum FTTH-Netzausbau erleichtern und zugleich einen Zugang zur Stromversorgung für FTTB ermöglichen.
 
Alle Informationen zum neuen Gesetz sind im aktuellen PDF-Dokument „Kommunikation & Recht“ der Noerr-Kanzlei zu finden.

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