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22. 04. 2021

Bundestag setzt auf Kundenschutz

von:

Redaktion vdsl-tarifvergleich.de

Der Bundestag hat heute, am 22. April 2021, Veränderungen in Bezug auf den Gigabit-Ausbau in Deutschland beschlossen. So müssen die Highspeed-Netzbetreiber zukünftig mit verstärkten Informationspflichten rechnen. Gleichzeitig setzte sich der Bundestag für Stärkung der Kundenrechte ein.

 

Thomas Braun, Präsident der ANGA, erklärt: „Das nächste Jahrzehnt wird in der digitalen Entwicklung entscheidend sein. Grundlage dafür sind hochleistungsfähige digitale Netze. Die Breitbandpolitik muss investitionsfreundliche Rahmenbedingungen sicherstellen, die als Turbo für den Ausbau dienen können. Hier muss sich das neue TKG in der Praxis erst noch beweisen.“

 

ANGA ist ein Breitbandverband, der die Interessen von ungefähr 200 Unternehmen der deutschen Breitbandbranche vertritt. Insgesamt versorgen diese Unternehmen rund 20 Millionen Kunden mit TV und Highspeed-Netz.

Lohnt sich der Gigabit-Ausbau noch?

Teil der Beschlüsse des Bundestags ist beispielsweise die Neuregelung zur Mindestvertragslaufzeit für die Kunden. Zwar ist auch in Zukunft der 24-Monatsvertrag ohne große Einschränkungen zulässig, allerdings sollen die Anbieter den Kunden vor Vertragsabschluss ein Angebot für einen 12-Monatsvertrag präsentieren.

 

Der ANGA-Präsident Braun erläutert: „Immer neue Auflagen bringen hohe Kosten für die Wirtschaft mit sich. Das zahlt nicht auf das Ziel ein, den Gigabit-Ausbau in Deutschland voranzubringen und die für Bürger und Unternehmen notwendige Konnektivität zu schaffen. […] Die von der Regierung vorgeschlagene Verpflichtung, für jeden 24-Monatsvertrag ein Vertragsangebot über die gleiche Leistung mit einer einjährigen Laufzeit anzubieten, konnte sich dagegen nicht durchsetzen. Das begrüßen wir sehr.“

ANGA setzt sich für den wirtschaftlichen Gigabit-Ausbau ein

Zu den Mitgliedsunternehmen des ANGA-Verbands gehören unter anderem NetCologne, Vodafone und Telekom Deutschland. Für diese Unternehmen kommen jetzt verstärkt Einschränkungen beim Gigabit-Ausbau hinzu, die mehr Entscheidungsfreiheit für die Kunden garantieren.

 

Bisher war die Umlagefähigkeit für den Gigabit-Ausbau für Hauseigentümer und Netzbetreiber auf die Betriebskosten umlegbar. Das soll jetzt nicht mehr ohne weiteres möglich sein und vor allem von der Laufzeit und dem Gesamtbetrag abhängig sein. Ferner räumt der Bundestag den Mietern ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Bestandsnetze bis Mitte 2024 ein.

 

Problematisch ist für Braun, dass hier Rechte der Wohnwirtschaft und Interessen der Gigagbit-Unternehmen korrelieren:
„Die angesichts laufender Verträge kurze Übergangsfrist für den Bestand gefährdet die heute gut funktionierende Versorgung in den Gebäuden.“

Quelle: ANGA
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