Die Bundesnetzagentur kam zu einem Entschluss bei der Vorgehensweise des künftigen Vectoring-Ausbaus. Die Regulierungsbehörde versucht sowohl die Deutsche Telekom, als auch deren Wettbewerber zufriedenzustellen. So behält der Bonner Netzbetreiber zwar das Anrecht auf den exklusiven Zugang der Hauptverteiler im Nahbereich, es gibt aber Szenarien, in denen die Konkurrenz den Vorzug bekommt.
Bundesnetzagentur mit möglichst marktneutraler Entscheidung
Bislang wussten weder Wettbewerber noch Außenstehende so recht, wo sich die Bundesnetzagentur positioniert. Pro Telekom oder kontra? Der gestrige Entschluss zeigt, dass man den Markt nicht massiv beeinflussen und kein Monopol heraufbeschwören möchte. Die Forderungen und Ausbauzusagen der Telekom-Konkurrenz wurden teils im Entscheidungsentwurf berücksichtigt.
Die Rechte und Pflichten bei der letzten Meile
Der entbündelte Teilnehmeranschluss (TAL) als letzte Meile muss auch zukünftig den konkurrierenden Netzbetreibern zur Verfügung stehen. Jedoch kann die Telekom den Zugang zum Hauptverteiler (Hvt) im Nahbereich verweigern, wenn dort von ihnen VDSL2 erschlossen wird. Spricht die vorherige Aktivität im betroffenen Gebiet durch stärkeren Ausbau allerdings für den jeweiligen Wettbewerber, kann er auch in Zukunft auf die Teilnehmeranschlussleitung zugreifen.
Voraussetzung des VDSL2-Nahbereich-Ausbaus der Wettbewerber
Hier wird einer großen Sorge vieler Telekommunikationsunternehmen entgegengewirkt, die befürchteten, notfalls ihre aufgebaute Technik wieder abbauen zu müssen. Das wird laut Entschluss nicht passieren. Somit bleibt bei stärkerem Engagement als bei der Telekom die Erschließung des Nahbereichs mit VDSL2 im eigenen Versorgungsgebiet möglich. Der jeweilige Netzbetreiber muss allerdings um dieses Recht zu wahren, bis Ende Mai 2016 eine Ausbauzusage vorgelegt haben.
Verpflichtungen der Deutschen Telekom
Da der Nahbereich laut Entschluss also nur noch limitiert von den Wettbewerbern erschlossen werden kann, hat die Bundesnetzagentur einen Ersatz vorgesehen. Dieser soll in Form eines virtuell entbündelten Zugangsprodukts (VULA) offeriert werden. Die Regulierungsbehörde weist darauf hin, dass dieses dem entbündelten Teilnehmeranschluss sehr nahe kommen muss. Des Weiteren soll es laut diversen Regelungen eine finanzielle Kompensation für die Konkurrenz geben, welche sie dann von der Telekom erhalten, wenn es keinen Zugang zum entbündelten TAL gibt.
Bundesnetzagentur nimmt Telekom für Vectoring-Ausbau in die Pflicht
Bis zum Jahr 2018 wollte das Bonner Telekommunikationsunternehmen den VDSL-Ausbau vorantreiben, dies wurde in der Entscheidung berücksichtigt und muss auch eingehalten werden. Mit diesem Vorhaben soll eine Bandbreite von mindestens 50 MBit/s wesentlich gefördert werden. Falls die Telekom dem nicht nachkommt, soll es spürbare Sanktionen geben.