Zwar hat die Deutsche Netzmarketing vor Gericht gegen das ZDF aufgrund fehlender Zahlungen von Einspeiseentgelten recht erhalten. Allerdings wollen ARD und arte weiterhin nichts davon wissen.
Konkurrenten von Vodafone Deutschland wurden vernachlässigt
Obwohl circa 220 Kabelnetzbetreiber Mitglied bei der Deutschen Netzmarketing (DNMG) sind, erhielt bislang lediglich Vodafone Einspeiseentgelte von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgezahlt. Allerdings sind die Kabelnetzbetreiber auf die DNMG angewiesen, da diese Verträge mit über 25 Sender-, Dienste- und Plattformpartner abgeschlossen hat. Die eingenommenen Einspeiseentgelte der Sender zahlt die DNMG an die Kabelanbieter aus.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der DNMG und den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern, zeigt lediglich ZDF die Bereitschaft, Einspeiseentgelte zu zahlen. Die DNMG steht daher kurz vor einer außergerichtlichen Einigung mit dem ZDF. So können Kabelnetzbetreiber, die ZDF im Programm haben, rückwirkend bis ins Jahr 2010 Einspeiseentgelte von ZDF geltend machen.
„Nach dem Streit ist vor dem Streit.“
ARD und arte ignorieren trotz Urteil des BGH zwischen der DNMG und dem ZDF die Tatsache, dass sie weiterhin keine Einspeiseentgelte an die restlichen Kabelanbieter zu zahlen haben. Da der Rechtsstreit zwischen der DNMG und dem ZDF positiv für die Kabelnetzbetreiber verlief, sagte der DNMG-Geschäftsführer Schuchert auf dem Breitbandkongress, welcher von dem Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) veranstaltet wurde, dass die DNMG Musterklageschriften vorbereitet. Der FRK vertritt kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber, bei denen die Hoffnung besteht, ebenfalls Einspeiseentgelte von ARD und ZDF zu erhalten. Der positive Verlauf des Rechtsstreits zwischen der DNMG und den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern dient letztlich als Blaupause für die Beschwerde des FRK beim Bundeskartellamt.