Der positive Trend, der sich in den letzten Wochen abgezeichnet hat, wird jetzt auf europäischer Ebene bestätigt. Die Europäische Kommission erteilt ihre Genehmigung zum Zusammenschluss. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf den nationalen Markt?
Bei den Aktionären von Kabel Deutschland (KD) ist bereits eine deutliche Mehrheit zur Fusion mit der britischen Vodafone Group bereit. Nach der Prüfung auf Basis der EU-Fusionskontrollverordnung, wurde nun auch der regulatorische Teil erfolgreich abgehakt. Die EU-Kommission hat bei ihrer Untersuchung klare Schwerpunkte der beiden betroffenen Unternehmen festgestellt: Während KD sich auf Kabelfernsehen, Festnetztelefonie und Internetzugänge konzentriere, liege der Fokus bei Vodafone auf dem Mobilfunk.
Vier Sachgebiete wurden von der EU durchleuchtet
Die auftretenden Überschneidungen der Unternehmen seien auf den jeweiligen Märkten nicht stark genug, um eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs befürchten zu lassen. Im Einzelnen wurden von der Kommission die folgenden vier Themenfelder untersucht: Kabelinfrastruktur, Mobilfunkdienste, Festnetznetztelefonie und der potenzielle Markt für Multiple-Play Angeboten. Letzterer Begriff bezeichnet das Angebot von mehreren unterschiedlichen Diensten in einem Paket. Der Pay-TV Marktanteil von Vodafone wird als sehr beschränkt eingestuft und KD soll nicht in der Lage sein, die Marktmacht im Breitbandkabelmarkt auf den IPTV-Markt auszuweiten. KD verfügt über kein Mobilfunknetz, wodurch sich die Handlungsweise von Vodafone in dieser Sparte nicht verändern wird. Der Anteil beider Unternehmen an der Festnetztelefonie ist zu gering, um gegen die vorhandene Konkurrenz einen Vorteil zu erringen.
KD wird auf dem Markt für Multiple Play nicht als Konkurrenz zu Vodafone angesehen, da es selbst keine entsprechenden Produkte in Programm habe. Der Wettbewerb sei in der Lage selbst attraktives Multiple Play, samt integriertem Mobilfunk, anzubieten. Es wird spekuliert, dass die Verbindung, von Vodafone-Mobilfunk mit KD-Kabeltätigkeiten, insgesamt attraktivere Triple- oder Quadruple-Pakete hervorbringen kann. Die Kommission schlussfolgert, „dass das Vorhaben [der Fusion] keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.“
Zügige Bearbeitung: Entscheidung muss in einem knappen Monat fallen
Damit findet ein Verfahren ein Ende, das am 16. August 2013 mit der Anmeldung bei der Kommission seinen Anfang nahm. Die Kommission ist nach der Fusionskontrollordnung dazu verpflichtet, die Übernahme von Unternehmen (ab einem bestimmten Umsatz) zu überprüfen. Ein Verbot ist möglich, wenn der Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum ernsthaft in Gefahr ist. Ein Großteil der geprüften Fälle wird als unbedenklich angesehen. Mit der Anmeldung hat die Kommission 25 Tage Zeit, um im Vorprüfverfahren die Genehmigung zu erteilen oder ein eingehendes Prüfverfahren auf den Weg zu bringen.
Quelle: Europäische Kommission
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