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10. 04. 2013

In dem nun vorgelegten Entscheidungsentwurf, bewilligt die Bundesnetzagentur (BNetzA) das von der Deutschen Telekom beantragte Verfahren. Wettbewerber hatten dadurch eine erneute Vormachtstellung der Telekom befürchtet, den technisch erreichbaren Geschwindigkeitsgewinn jedoch befürwortet. Die Regulierungsbehörde musste also erneut eine Entscheidung mit Fingerspitzengefühl treffen.

 

Die für das Angebot von eigenen Breitbanddiensten elementare Teilnehmeranschlussleitung (TAL), an noch nicht erschlossenen Kabelverzweigern (KVz), muss der Konkurrenz zur Verfügung stehen. Nur so können unabhängige Anbieter auch künftig die „grauen Kästen“ mit VDSL aufrüsten. Die BnetzA erlaubt aber unter bestimmten Bedingungen, dass die Telekom den Zugriff auf TAL und KVz abriegelt.

Mehrere Regeln sollen einen ausgewogenen Vectoring-Einsatz garantieren

Dieser Fall trifft beispielsweise ein, wenn die Telekom, oder ein Konkurrent, Vectoring einsetzen möchte. Aus Sicht der Telekom, muss für die erfolgreiche Zugangsverweigerung jedoch ein weiteres Festnetz vorhanden sein, es muss eine Mehrheit an eigenen TAL-KVz bestehen und schließlich noch den Wettbewerbern als Alternative ein Bitstromprodukt angeboten werden. Umgekehrt kann ein Konkurrent Vectoring einsetzen, wenn er den KVz als erster für Breitband ausgerüstet hat und nach dem Modell des offenen Netzzugangs (Open Access) gleichfalls ein Bitstromprodukt bereitstellt. Alle derzeitigen KVz im Besitz von Telekom-Wettbewerbern, können wie gewohnt zur Auslieferung und Erweiterung von VDSL genutzt werden. Lediglich ab 2017 wird der Einsatz von Vectoring und Bitstromprodukten zur Pflicht, wenn die Telekom es verlangt.

 

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, spricht von einer fairen Entscheidung: „Die ausgewogene Berücksichtigung von Eigentumsrechten sowie Bestandsschutz- und Vertrauensschutzgesichtspunkten ermöglicht auch künftig eine flächendeckende Breitbanderschließung von Kabelverzweigern durch alle Marktakteure. Zugleich stellt der Open Access Ansatz sicher, dass keine Gebietsmonopole entstehen: weder für die Telekom noch für die Wettbewerber.“ Sollte dennoch eine Partei mit dem Entwurf unzufrieden sein, kann bis zum 10. Mai 2013 eine schriftliche Stellungnahme an die BNetzA übermittelt werden. Danach erfolgt unter anderem noch, innerhalb eines Monats, eine Prüfung durch die EU-Kommission. Läuft alles glatt, tritt die Entscheidung Mitte Juni 2013 in Kraft.

Beschleunigter Breitbandausbau nach der Strategie der Bundesregierung

Die BNetzA erwartet durch Vectoring eine Belebung des Breitbandausbaus. Durch die Reduktion der gegenseitigen Störung bei Kupferdoppeladern, werden um bis zu 100 Prozent höhere Übertragungsgeschwindigkeiten möglich. Der Knackpunkt dabei ist allerdings, das Vectoring nur eingesetzt werden kann, wenn ein einzelnes Unternehmen alle Kupferdoppeladern unter Kontrolle hat. „Mit unserem Entwurf tragen wir insbesondere dem für das Erreichen der Breitbandziele der Bundesregierung wichtigen Regulierungsziel eines beschleunigten Ausbaus von hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation Rechnung. Darüber hinaus gewährleistet unser Vorschlag, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen für alle verlässlich und berechenbar bleiben. Bereits getätigte Investitionen werden nicht entwertet und Investitionsanreize in moderne Infrastruktur werden gestärkt. Gemeinsam mit dem vor Kurzem veröffentlichten Entscheidungsentwurf zu den TAL Entgelten sorgen wir so dafür, dass es attraktiv ist, den Kabelverzweiger zu erschließen und damit den Breitbandausbau in Deutschland weiter voranzutreiben“ erklärt Homann.

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Quelle: Bundesnetzagentur
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