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15. 12. 2009

Ausbau in Gefahr? Telekom verliert VDSL Monopol

von:

Redaktion vdsl-tarifvergleich.de

Gesetzeswege sind oft langwierig. Das zeigt auch das aktuelle Urteil zum deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG). Im Jahr 2007 von der Bundesregierung beschlossen um die Deutsche Telekom beim Ausbau des neuen VDSL-Netzes Wettbewerbsschutz zu bieten, wurde es nun nach mehr als zwei Jahren vom höchsten Europäischen Gericht für ungültig erklärt. Gerät damit der VDSL-Ausbau ins Stocken?

EU-Kommission klagt

Bereits kurz nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle im Februar 2007 klagte die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen die Regelung. Nun hat das Gericht entschieden und diese für ungültig erklärt. Der EuGH kann die deutsche Regierung zwar nicht zur Umsetzung der nun nötigen Gesetzesänderungen im Telekommunikationsgesetz zwingen, allerdings drohen dann weitere Verfahren mit Bußgeldern in Millionenhöhe.

Notwendige Hilfe?

Das Gesetz befasst sich mit dem Ausbau der deutschen VDSL-Netze. Laut Angaben der Deutschen Telekom fallen hier bis 2015 etwa 50 Millionen Euro Investitionen an. Um diese zu schultern, forderte das Bonner Unternehmen von der Bundesregierung eine Art Bestandsschutz. Dem wurde stattgegeben. Das Gesetz beinhaltet eine Anweisung an die Bundesnetzagentur, das VDSL-Netz vorerst nicht zu regulieren.

 

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Der Telekom bleibt somit vollkommen freie Hand ob und wann sie die High-Speed Leitungen für andere Unternehmen öffnet. Die Regierung nannte dies damals eine notwendige Unterstützung um teure Investitionen überhaupt erst zu ermöglichen. Bei näherer Betrachtung stellt man allerdings fest, das der Bund nach wie vor Anteilseigner der Telekom ist. Somit könnte ein gewisser Eigennutz vermutet werden, wird der Aufbau eines VDSL-Monopols durch solch eine Regelung doch zumindest erleichtert. Auch der EuGH begründet seine Forderung auf Neuregelung mit einer entscheidenden Wettbewerbsverzerrung. Vor allem der Eingriff des Gesetzgebers auf die Arbeit der Bundesnetzagentur wird kritisch betrachtet.

Kaum Änderungen für Verbraucher

Der Deutschen Telekom bleibt nun keine andere Wahl als die Netze zumindest schrittweise für den freien Wettbewerb zu öffnen. In Bonn scheint man die EuGH-Entscheidung erwartet zu haben, hat man doch bereits Nutzungsverträge mit Vodafone und United Internet geschlossen. Damit haben die Wettbewerber nun die Chance ihren Kunden selbst superschnelle Internetverbindungen anzubieten. Ob mit der nun zu erwartenden Gesetzesänderung der Wettbewerb wie von der EU beabsichtigt in Fahrt kommt bleibt abzuwarten, der Ausbau der Netze scheint indes jedoch nicht in Gefahr. Zum einen ist er inzwischen doch schon recht weit vorangekommen und wird mit Millionen aus dem Topf des Bundes gefördert, zum anderen wäre ja gerade eine Ausbaustop kontraproduktiv für die Telekom. Schließlich verdient das Unternehmen längerfristig auch an den Durchleitungsgebühren, welche es den Wettbewerbern in Rechnung stellt.

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Quelle: EuGH, Telekom; Bild: Deutsche Telekom
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