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30. 01. 2021

Der Bundestag hat Ende vergangener Woche in einer ersten Lesung den Entwurf für die Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes diskutiert. Der Breitbandverband ANGA sieht hier noch einiges an Klärungsbedarf.

Erster Entwurf

Der erste Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts, der in einer ersten Lesung vom Bundestag diskutiert wurde, sieht unter anderem vor, dass die mietrechtliche Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Inhaus-Breitbandnetzen abgeschafft werden soll. Dies soll die Wahlfreiheit der Mieter bei der TV-Versorgung sicherstellen.

 

Die Debatte im Bundestag macht aber deutlich, dass es hier noch Klärungsbedarf in einigen Punkten gibt. Sowohl die SPD als auch die FDP haben Bedenken zu den Vorschlägen der Bundesregierung geäußert.

ANGA stimmt mit ein

Auch der Breitbandverband ANGA äußert einige Bedenken. Aus Sicht des Verbandes ist eine Abschaffung der Umlagefähigkeit nicht erforderlich. Mieter könnten nach dem neuen Gesetzentwurf ohnehin in Zukunft frei entscheiden, ob sie nach Ablauf von bestimmten Fristen den TV-Empfang über das Inhaus-Breitbandnetz beenden und zu einem anderen Anbieter wechseln wollen. „Dieses Beendigungsrecht sichert eine volle Wahlfreiheit für Mieter“, äußert sich ANGA-Präsident Thomas Braun dazu. Weiter führt er aus: „Die vorgeschlagene komplette Streichung der Umlagefähigkeit schießt daher weit über das Ziel hinaus.“

 

Braun fordert den Bundestag dazu auf, dass in jedem Fall bestehende Verträge geschützt werden müssen: „Die Umlagefähigkeit ist ein zentrales Instrument für die Finanzierung des Netzausbaus in den Häusern. Eine Streichung ohne angemessenen Bestandsschutz würde gerade den Unternehmen die wirtschaftliche Grundlage entziehen, die in den letzten Jahren in den Ausbau von Gigabit- und Glasfasernetzen investiert haben.“. Aus seiner Sicht würde die vorgesehene Übergangsfrist von lediglich zwei Jahren die erfolgreiche Finanzierung bereits durchgeführter Investitionen massiv gefährden. Im schlimmsten Szenario führt dies ein betroffenes Unternehmen in eine existenzbedrohende Schieflage. Daher fordert Braun einen Bestandsschutz für existierende Anlagen von mindestens sieben Jahren.

Quelle: ANGA
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