Der Bundesrat hat am heutigen Freitag unter anderem über die TKG-Novelle getagt. Für diese fordert man erhebliche Nachbesserungen an den Vorschlägen der Bundesregierung zur mietrechtlichen Umlagefähigkeit. Damit pflichtet der Bundesrat den zuletzt geäußerten Forderungen von ANGA bei.
Bundesrat stimmt ANGA zu
Vor einigen Tagen hatte der Breitbandverband ANGA seine Sicht zur und Bedenken an der neuen TKG-Novelle geäußert. Hierbei hatte man sich positioniert, dass aus der eigenen Sicht die Abschaffung der Umlagefähigkeit nicht erforderlich sei. Dies war zuvor im Bundestag in einem ersten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts diskutiert worden, der eine mietrechtliche Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Inhaus-Breitbandnetzen vorsieht.
Nun bekommt der ANGA Unterstützung vom Bundesrat. Auch dieser hat in seiner heutigen Sitzung erhebliche Nachbesserungen an den Vorschlägen der Bundesregierung zur mietrechtlichen Umlagefähigkeit gefordert. Die Länder lehnen eine ersatzlose Streichung der Umlagefähigkeit ab, ist der Tenor aus der Versammlung.
Verlängerung auf 4 Jahre für existierende Netze
Der Bundesrat plädiert dafür, dass die zur mietrechtlichen Umlagefähigkeit für neue Hochgeschwindigkeitsnetze beibehalten werden sollte. Hierzu äußert sich Thomas Braun, Präsident des Breitbandverbands ANGA, wie folgt: „Es ist positiv, dass die Länder die große Bedeutung der Umlagefähigkeit für den Ausbau schneller Netze betonen. Eine Beibehaltung für neue Netze kann zumindest die Finanzierung neuer Glasfaserprojekte für die Zukunft sicherstellen.“
Die Länder wiesen zudem darauf hin, dass ein Bestandsschutz für existierende Netze wichtig sei. Sie fordern diesbezüglich eine Verlängerung auf 4 Jahre gegenüber dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung. Thomas Braun hierzu: „Die Umlagefähigkeit ist wesentliche Grundlage für die Investitionen, die in den letzten Jahren in den Glasfaserausbau geflossen sind. Die Forderung der Länder geht in die richtige Richtung. Auch eine Übergangsfrist von 4 Jahren ist jedoch angesichts der Bedeutung für die laufenden Verträge zu kurz; die ANGA fordert eine Frist von 7 Jahren, um die Auswirkungen insbesondere auf regionale Anbieter verträglich zu gestalten.“
Quelle: ANGA
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