Beim Wechsel des Telekommunikationsanbieters haben Verbraucher nach wie vor zu viele Probleme. Meist sind dafür die Anbieter selbst verantwortlich, einem großen deutschen Unternehmen wurde deshalb nun ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hatte in der Vergangengeit mehrmals gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen.
Kunden sollen vor Ausfällen geschützt werden
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur erklärt: „Endkunden sollen vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel ihres Telekommunikationsanbieters geschützt werden.“. Der betroffene Anbieter kam seinen Pflichten vermehrt nicht nach, worauf das Bußgeld von 75.000 Euro verhängt wurde. Kunden des Anbieters wechselten zu einem anderen Anbieter und mussten unverhältnismäßig lange Unterbrechungen der Telefon- und Internetversorgung in Kauf nehmen. Mehr als zwei Drittel aller Beschwerden des vergangenen und aktuellen Jahres wurden erfasst und hatten hohe Geldbußen für die verantwortlichen Telekommunikationsdienstleister zur Folge.
Die Bundesnetzagentur setzt sich für „… jeden einzelnen Verbraucher ein, bei dem es beim Anbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen ist …“. Dieses Engagement werde auch von den verschiedenen Telekommunikationsanbietern erwartet. Die Zahl der Beschwerden sank trotz vielen geahndeten Vorfällen nicht, Jochen Homann sieht einen dringenden Verbesserungsbedarf auf dem gesamten Markt. Allein im Jahr 2014 lagen der Bundesnetzagentur ungefähr 5.000 Beschwerdebriefe von Verbrauchern vor.
Bis zu 100.000 Euro Geldbuße für Dienstleister
Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass ein Wechsel des Telefon- und Internetanbieters keine längerfristigen Unterbrechungen der Verbindung zur Folge haben darf. Sowohl der alte als auch der neue Netzanbieter sind durch das Gesetz dazu verpflichtet, einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen. Etwaige Versorgungsunterbrechungen dürfen nicht länger als einen Kalendertag andauern, sonst drohen den jeweiligen Anbietern Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Der jetzt verurteilte Anbeiter muss allerdings etwas weniger zahlen, da in der Vergangenheit eine aktive Beteiligung an einer langfristigen Verbesserung des Anbieterwechsels vorlag.
Wechselt ein Kunde den Anbieter und es treten längerfristige Störungen auf, solle er sich direkt an den Dienstleister wenden. Weiterhin ruft die Bundesnetzagentur betroffene Kunden der Telekommunikationsunternehmen dazu auf, sich an die eigens für solche Probleme eingerichtete Beschwerdestelle zu wenden. Mittlerweile nehmen diesen Service immer mehr Verbraucher in Anspruch.
Ob das Telekommunikationsunternehmen die 75.000 Euro zahlen muss, wird sich bald herausstellen, noch ist der Bescheid nicht rechtskräftig. Sollte das Unternehmen Einspruch einlegen, wird das Amtsgericht Bonn über die Strafe entscheiden.