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Ratgeber VDSL Wechsel

So machen Wechsler alles richtig!


Wenn Sie von DSL zu VDSL wechseln wollen, sollten Sie die nachfolgenden Punkte beachten, um wertvolle Zeit und Geld zu sparen. Dasselbe gilt für alle, die planen Ihren derzeitigen VDSL-Anbieter zu wechseln. Immerhin gibt es immer mehr Provider auf dem Markt, die VDSL bieten.

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben. Das können z.B. Preisvorteile sein, mehr Geschwindigkeit oder besserer Service. Folgend stellen wir Ihnen die einzelnen Wechselszenarios detailliert vor.


Allen Anleitungen geht voraus, dass Sie vorerst prüfen müssen, ob VDSL an Ihrem Wunschort (z. B. Wohnort) vom präferierten Anbieter verfügbar ist. Nutzen Sie dazu am besten diesen Verfügbarkeitscheck. Ebenfalls sollte auf die Mindestvertragslaufzeit und auf eine rechtzeitige Kündigung geachtet werden. Weiter unten finden Sie ein kleines Tutorial, wie Sie die Mindestvertragslaufzeit vorzeitig beenden und den Anbieter schneller wechseln können.



Anbieterwechsel leicht gemacht!
TOP 5 Gründe, für einen Wechsel sind:

  • Unzufriedenheit mit dem bisherigen Anbieter
  • Umzug in neue Wohnung / Haus
  • günstigere Tarife / tolle Sonderangebote
  • günstige neue Hardware abstauben
  • mangelnde Verfügbarkeit schnellerer Zugänge


Wechsel von ... zu ... :


1. Wechsel vom DSL-Anbieter XY zum gleichen VDSL-Anbieter (Upgrade)
Ein Upgrade ist zumeist ohne Probleme oder Kündigungen möglich. Auch fallen keine Strafzahlungen oder ähnliches an. Sie sollten jedoch beachten, dass mit Vertragsabschluss die Mindestvertragslaufzeit erneut beginnt.

2. Wechsel vom DSL-Anbieter XY zu einem anderen VDSL-Anbieter
Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Mindestvertragslaufzeit bereits nahezu abgelaufen und eine Kündigung (meist 3 Monate vor Ende) rechtzeitig an den DSL-Anbieter erfolgt ist.  Es empfiehlt sich, ca. 4 - 5 Wochen vor Ablauf des alten Vertrages den neuen beim bevorzugten VDSL-Anbieter abzuschließen, um Wartezeiten zu vermeiden. Möchten Sie ihre Telefonnummer mitnehmen (portieren), fragen Sie Ihren alten Anbieter, ob die Nummer bereits portiert werden kann. In den meisten Fällen aber, besteht dieser darauf, die Nummern erst nach Ende der Vertragslaufzeit zur Portierung freizugeben. Die Formalitäten übernimmt der neue Anbieter.

3. Wechsel vom VDSL-Anbieter X zu VDSL-Anbieter Y
Auch hier muss auf die Mindestvertragslaufzeit und die ordnungsgemäße Kündigung geachtet werden. Dann ist ein Wechsel möglich. Auch hier sollte ca. 4 - 5 Wochen vor Ablauf der neue Vertrag unterschrieben werden.


Vertragslaufzeit beachten – so klappt der Wechsel

Die folgende Grafik zeigt übersichtlich, wie Sie den spätesten Zeitpunkt für einen Anbieterwechsel ermitteln können. In diesem Fall am Beispiel einer 3-monatigen Kündigungsfrist. Zunächst sollten Sie die Vertragsunterlagen zum bestehenden DSL- bzw. VDSL-Anschluss heraussuchen.



Wichtig ist in erster Linie nun die Ermittlung des Datums, an dem die Mindestvertragslaufzeit endet. Diese beträgt übrigens meist zwischen 6 – 24 Monaten, wobei letzteres die Regel ist. Das gesuchte Datum muss NICHT mit dem Tag der Bestellung zusammen fallen. Vorsicht also! Ideal ist der Tag der Auftragsbestätigung. Wenn Sie das Ende der Vertragslaufzeit nun ermittelt haben, ziehen Sie bitte die Dauer der Kündigungsfrist beim derzeitigen Provider ab. In der Regel sind das 3 Monate. Nun noch einen Puffer für den Postverkehr und die Bearbeitungszeit von 4 - 5 Wochen. Fertig! Das ist Ihr spätester Kündigungstermin mit genug Sicherheitspuffer.

Nicht selber kündigen

Ein häufiger Fehler, der beim Wechsel gemacht wird, ist selber zu kündigen. Viele Anbieter weisen sogar explizit darauf hin, dass die Formalitäten dazu selbst abgewickelt werden.  Wie dann? Ganz einfach! Bestellen Sie (unter Beachtung der Fristen), einfach beim neuen Anbieter Ihrer Wahl. Während des Bestellvorgangs fragt der neue Provider etliche Daten ab. Zum Beispiel Ihren alten Anbieter und ob Sie wechseln möchten. Dann wickelt der neue Internetanbieter alle wichtigen Schritte für Sie ab. Wie etwa die Rufnummerportierung und die Kommunikation mit den involvierten Unternehmen.


Tutorial - Mindestvertragslaufzeit
und vorherige Kündigung

Die Mindestvertragslaufzeit ist die Zeit, die Sie vertraglich an Ihren Anbieter bindet und die unbedingt eingehalten werden sollte bzw. muss. Auch bei einem Umzug ist es nicht ohne weiteres möglich, den Anbieter zu wechseln, wenn dieser an Ihrem neuen Wohnort dieselbe Leistung (Geschwindigkeit) erbringt. Und selbst wenn der Anbieter dort nicht mehr verfügbar ist, so besteht nach neuster Auffassung des BGH (Az. III ZR 57/10) kein Sonderkündigungsrecht. Dann bleibt nur die Hoffnung, dass der alte Anbieter sie dennoch aus dem Vertrag entläßt. Es gibt also ein paar Möglichkeiten, die Restlaufzeit etwas abzukürzen:

  • Kulanz – fragen Sie Ihren Anbieter, ob er Sie vorzeitig (einige Wochen) aus dem Vertrag entlässt

  • Falls nicht, bietet sich die Zahlung eines Geldbetrages an. Dieser sollte noch unter dem Wert der restlichen monatlichen Beträge liegen und mit dem Provider vereinbar werden.

  • Der Anbieter fordert von Ihnen die Zahlung aller noch verbliebenen Monate bis zum Ende der Laufzeit und entlässt Sie nach Bezahlung aus dem Vertrag.

  • Testwochen nutzen! Hat Ihnen bei Vertragsabschluss der Provider ein Serviceversprechen gegeben und dies schriftlich festgehalten, z.B. dass Sie innerhalb der ersten 6 Monate kündigen können, wenn Sie nicht zufrieden sind? Falls Sie in diesem Zeitraum liegen, können Sie jederzeit kündigen.

Hilfen zum Wechsel:

» VDSL Tarife vergleichen
» VDSL Verfügbarkeit prüfen



Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Recherchen erstellt, verstehen sich aber ohne Gewähr auf Richtigkeit!
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