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08. 04. 2016

Die Bundesnetzagentur hat ihren Entscheidungsentwurf über die sogenannte „letzte Meile“ und den Einsatz von Vectoring nun in Brüssel vorgelegt. Dabei wurden die Stellungnahmen und Entscheidungsvorschläge des ersten Entwurfs berücksichtigt. Vectoring soll demnach weiterhin betrieben werden und gilt vor allem im Nahbereich als Mittel, um den Breitbandausbau zu fördern.

Annex Q reicht nicht aus

Das im November standardisierte VDSL-Übertragungs-Verfahren „Annex Q“, wurde von der Bundesnetzagentur intensiv geprüft. Diese ist zu dem Entschluss gekommen, dass das Verfahren nicht ausreichen wird, um den Breitbandausbau in den Nahbereichen auf mindestens 50 MBit/s flächendeckend zu erschließen. Weiterhin wird der Ausbau durch den Einsatz von Vectoring nicht beeinträchtigt. Hierbei hatte die Deutsche Telekom gefordert, den Zugang zur letzten Meile einzuschränken, um die Hauptverteiler mit Vectoring zu versorgen. Alle Marktteilnehmer und Wettbewerber hatten ausreichend Zeit, um den vorgelegten Vorschlag zu prüfen und Verbesserungen zu formulieren.

Der neue Entscheidungsentwurf

Basis des neuen Entwurfs bildet die Tatsache, dass die Wettbewerber der Telekom insgesamt Zugriff auf mehr Nahbereiche erhalten, welche dann mit Vectoring erschlossen werden können. Dies soll auch möglich sein, wenn die Bonner bereits im benannten Gebiet Glasfaser bis ins Haus der Kunden verlegt haben. Von Seiten der Telekom umfasst der Entwurf eine Ausbau- und Invesitionszusage. Bundesweit verpflichtet sich der TK-Riese damit, alle Nahbereiche bis 2018 mit Vectoring zu erschließen. Mithilfe eines strengen Monitoring und diversen Sanktionen soll dieses Versprechen eingehalten werden. Ein beschleunigter Ausbau mit Bandbreiten von 50 MBit/s soll damit ermöglicht werden. Der Wettbewerb wird aus Sicht der Bundesnetzagentur durch Vectoring nicht beeinträchtigt.

Entscheidung folgt innerhalb eines Monats

Die Europäische Kommission, die Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedstaaten und das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) können nun innerhalb eines Monats Stellungnahmen zum überarbeiteten Entscheidungsentwurf abgeben. Die Bundesnetzagentur hofft, dass die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, denn dann kann der Entscheidungsentwurf endgültig in Kraft treten. Der vorgelegte Entwurf wird demnächst auf den Internetseiten der EU-Kommission einzusehen sein.

Quelle: Bundesnetzagentur
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