In der Akte „Drosselung von Breitbandanschlüssen durch die Telekom“ ist in den letzten Wochen einiges passiert. Nun schaltet sich mit der Verbraucherzentrale NRW ein weiterer Akteur ein und hat nun sogar eine Klage eingereicht. Zu Recht und wird das Wirkung zeigen?
Verbraucherzentrale geht gerichtlich vor
Das der Fall „Drosselkom“ früher oder später auch die Gerichte beschäftigen wird, war wohl abzusehen. Nun macht die VBZ Nordrhein-Westphalen ernst und reicht vorm Ladgericht Köln eine Klage gegen den Konzern ein. Vorausgegangen war im Mai bereits eine Abmahnung mit Klageandrohung. Die Forderung der Verbraucherschützer: Frei übersetzt soviel, wie „die Drossel muss weg“.
Schwarzer Peter?
Fairer Weise muss an dieser Stelle jedoch erwähnt werden, dass die Telekom bereits vor einigen Tagen zumindest etwas nachgegeben hat und nun auf ca. 2 MBit drosseln will und nicht wie zuvor postuliert auf magere 384 Kbit. Das ist immerhin Faktor 5 mehr und doppelt so schnell, wie die aktuelle Definition von „Breitband-Internet“. Allerdings will die Verbraucherzentrale offensichtlich endlich ein Grundsatzurteil erwirken, damit Verbraucher sich künftig nicht komplett dem Gusto der Provider ergeben müssen.
Des Weiteren sei nochmals erwähnt, dass die Telekom bei weitem nicht alleine ist in der Riege der Drossler. 1&1 hat zumindest einen Tarif im Angebot, der bei 100 GB abgeriegelt wird und auch Kabel Deutschland schiebt Vielnutzern laut AGB den Riegel vor. Ab 10 GB pro Tag kann zumindest der Anschluss temporär gedrosselt werden. Allerdings nur für den Restkalendertag. Solche Regelungen halten wir eigentlich eher für fair und zeitgemäß, da sie wirklich nur jene treffen würden, die den Anschlüsse weit über Norm strapazieren und nicht auch herkömmliche Nutzerhaushalte und Familien.
Mit VDSL im Vorteil
Letztendlich haben VDSL-Kunden künftig ohnehin die Nase vorn. Nicht nur bei der Geschwindigkeit. Die Tarife bieten bei der Telekom mit 200 GB Inklusivvolumen reichlich Puffer, auch für anspruchsvolle Nutzer. DSL-User hingegen müssten sich mit ca. 75 GB zufrieden geben, sollte keine Anpassung bis 2016 erfolgen.
Weiterführendes
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