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15. 08. 2017

Die EU-Kommission hat ein Vorleistungsprodukt für VDSL Vectoring von DNS:NET genehmigt, das teilte der Branchenverband VATM mit. Zusammen mit der Deutschen Telekom und NetCologne, darf der Anbieter nun in geförderten Gebieten VDSL-Leistungen anbieten. Des Weiteren sollen in den Fördergebieten auch VULA-Produkte mit Glasfaser eingesetzt werden können.

Vorleistungsprodukt für VDSL-Vectoring bringt den Ausbau voran

Ein Breitbandausbau verschlingt hohe Summen, bei denen insbesondere kleine Telekommunikationsanbieter Probleme haben, diese zu stemmen. Eine staatliche Förderung ist deshalb für einen möglichst effizienten Ausbau oftmals ein wichtiges Kriterium. Da die EU-Kommission in Brüssel nun das erste Vorleistungsprodukt für VDSL Vectoring genehmigt hat, ist die Voraussetzung für eine Förderung geschaffen. Denn laut EU-Recht ist eine Netztechnologie – in diesem Falle das Vectoring – erst förderfähig, wenn ein Zugangsprodukt zur Verfügung steht. Dieses ersetzt den Zugang zum Kabelverzweiger für das Vectoring. Damit einhergehend fällt die lästige 50-Mbit-Grenze, denn ohne Vectoring konnten die Anbieter ihren Kunden bislang in Fördergebieten lediglich pures VDSL anbieten.

Drei Anbieter für den unterstützten Vectoring-Ausbau

Das Vorleistungsprodukt kann aktuell von DNS:NET, der Deutschen Telekom und NetCologne genutzt werden. Damit sind diese Unternehmen Vorreiter beim staatlich unterstützten Vectoring-Ausbau in Deutschland. Auch andere Wettbewerber erhalten die Möglichkeit, von diesem Vorleistungsprodukt Gebrauch zu machen und den Teilnehmern somit höhere Bandbreiten zu offerieren.

Glasfaser-Produkt muss auf gleichem Niveau sein

Um dem Wettbewerb fair zu gestalten, hat die EU-Kommission genaue Vorstellungen für die Performance des VULA (virtuell entbündeltes lokales Zugangsprodukt) beim geförderten Glasfaserausbau. Jenes muss in „ähnlicher Güte angeboten werden, so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Eine Entbündelung muss es auch beim Glasfaser bis ins Gebäude (FTTB) oder Glasfaser bis ins Zuhause (FTTH) geben, lautet der Beschluss aus Brüssel seitens der EU-Kommission. Die Anbieter sind verpflichtet, sich auf eine „VULA-Produktfamilie“ zu einigen. Die vollständige Pressemitteilung, in der sich auch Peter-Paul Poch, Beiratsmitglied von DNS:NET, zu Wort meldet, finden Sie hier.

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