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25. 05. 2011

Wenn die EU-Kommission Verfahren gegen die Bundesrepublik anstrengt, bringt das immer ein etwas seltsames Gefühl mit sich. Ist Deutschland nicht der EU-Musterschüler schlecht hin? Wohl nicht in allen Belangen. Seit einigen Jahren streiten die EU-Wettbewerbshüter und die Bundesregierung im Bereich VDSL und Mobilfunk. Die Verfahren wurden nun eingestellt. Warum? Wir haben die Details.

Verfahren sollen Endkunden helfen

Verträge ob auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene werden in der Regel gemacht, um eingehalten zu werden, schließlich sollen sie einen Nutzen für die Vertragspartner bringen. Doch wie sich immer wieder zeigt, wird längst nicht jeder Vertrag gehalten. Auf EU-Ebene zieht das in der Regel ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich, und zwei solche laufen bereits seit Jahren gegen Deutschland. Konkret hatte die EU-Kommission zwei Regelungen der BRD bezüglich VDSL und Frequenzvergabe moniert. Nach entsprechenden Änderungen wurden diese Verfahren nun fallen gelassen.

Verfahren Nummer Eins: VDSL

Das erste Vertragsverletzungsverfahren bezog sich auf eine Regelung der Bundesregierung bezüglich der Regulierung im Bereich VDSL. Die Regierung plante, das VDSL-Netz der Deutschen Telekom vorläufig nicht durch die Bundesnetzagentur zu regulieren. Eine Ausnahmeregelung, welche vom Europäischen Gerichtshof Ende 2009 verhandelt, und letztlich als Gesetzeswidrig erklärt wurde. Durch die Aufhebung des entsprechenden Passus im Telekommunikationsgesetz wurde das Verfahren eingestellt.

Verfahren Nummer Zwei: Frequenzvergabe

Das zweite Verfahren richtete sich gegen die Frequenzvergabe im 2,6 GHz-Bereich. Die deutsche Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung gestattete hier ausschließlich eine Nutzung für mobile Dienst, die EU-Kommission forderte eine weiter gefächerte Nutzungspalette, im speziellen auch für „ortsfeste Dienste“. Da auch hier die Bundesregierung eingelenkt hat, wurde auch dieses Verfahren nun eingestellt.

Weiterführendes

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Quelle: EU-Kommission
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