« News Übersicht
15. 08. 2013

Die Zitterpartie für Unitymedia KabelBW ist vorerst vorbei, wenn auch ohne glückliches Ende. Eigentlich sollte die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf bereits vor einem guten Monat bekanntgegeben werden, wurde dann aber aus „gerichtsinternen“ Gründen verlegt. Die nun vorliegende Entscheidung des Gerichtes könnte zu einer Aufhebung der zuvor genehmigten Fusion führen.

Paukenschlag in Düsseldorf, den Ambitionen der im letzten Jahr gestarteten Unitymedia KabelBW GmbH wurde durch das OLG Düsseldorf mit einem spürbaren Schuss vor den Bug zugesetzt: Die Übernahme von KabelBW durch Liberty (Unitymedia) wird eingefroren. Der, nach Kabel Deutschland, zweitgrößte Kabelnetzbetreiber in Deutschland, muss im schlimmsten Fall mit einer Trennung der beiden Fusions-Partner Unitymedia und KabelBW rechnen. Damit konnte sich die von Netcologne und Deutscher Telekom angeführte Beschwerde erfolgreich durchsetzen. Die beiden Mitbewerber kritisierten eine wettbewerbsrechtliche Benachteiligung durch den Zusammenschluss.

Fehlerhafte Überprüfung durch das Bundeskartellamt

Das OLG Düsseldorf kam in seiner Urteilsbegründung zu der Schlussfolgerung, dass das Bundeskartellamt (BKartA) bei der Freigabe der Fusion Ende 2011 nur unzureichende Nebenbestimmungen angewendet hat. Diese seien nicht geeignet „ … die aus der Fusion resultierende Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung, die Unitymedia auf dem leitungsgebundenen Signalmarkt zukomme, hinreichend zu kompensieren.“. Die derzeitige Präsenz von lokalen Anbietern auf dem Signalmarkt wirkt sich dabei nicht mildernd aus. Es bestehen nämlich „ausreichend konkrete Anhaltspunkte“ dafür, dass KabelBW, ohne die Einverleibung durch Unitymedia, in den folgenden drei bis fünf Jahren in eben deren Gebiet vorgedrungen wäre. Und dadurch mehr Wettbewerb erzeugt hätte.

Wird der Kabelmarkt grundlegend umgestaltet?

Einen Monat lang können die betroffenen Parteien die Nichtzulassung eines Rechtsmittels beim Bundesgerichtshof beantragen. Wird das Urteil jedoch rechtskräftig, erfolgt eine Neubewertung der Fusion durch das BKartA. Fällt die Prüfung zum Nachteil von Unitymedia KabelBW aus, steht nicht weniger als eine Entflechtung der vor einem guten Jahr gegründeten GmbH an. Ob es sich für Telekom und Co gelohnt hat, dem Kabelnetzbetreiber einen ordentlichen Stein in den Weg zu legen, muss sich indessen noch herausstellen. Schluckt Vodafone Deutschland wirklich Kabel Deutschland, könnte sich das Fehlen eines starken, unabhängigen Kabelkonkurrenten noch als Problem für die klassischen Telekommunikationsunternehmen erweisen.

 

Quelle: OLG Düsseldorf
Hier klicken zum bewerten
[Total: 0 Durchschnitt: 0]


Günstige VDSL-Tarife > 50 MBit/s

Jetzt mit VDSL schneller surfen und Geld sparen. 100 MBit/s schon ab 29.99 €
monaltich sichern. Hier idealen Tarif finden!



Was meinen Sie zu diesem Thema?

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

1 + 7 =

Hinweis:

Es werden vor der Freischaltung sämtliche Kommentare von uns moderiert. Wir behalten uns vor, solche nicht freizuschalten, welche nicht direkt zum Thema passen. Zudem natürlich alle, die beleidigen/verleumden oder lediglich zu Werbezwecken getätigt werden.


Sei der Erste, der seine Meinung zu diesem Thema teilt!