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22. 01. 2013

Die Deutsche Telekom plant eine kräftige Erhöhung der Mietpreise für die Teilnehmeranschlussleitung. Diese „letzte Meile“ ist grundlegender Bestandteil für eine Vielzahl von Telekommunikations-Angeboten. Ist die Preissteigerung zu rechtfertigen?

 

Offensichtlich geht die Telekom beim Gebührenaufschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) von einem Erfolg aus. Der Bundesnetzagentur liegt der Antrag für ein Entgelt in Höhe von 12,37 Euro pro Monat vor. Es soll die vorherige Pauschale von 10,08 Euro, die zum 30.06.2013 ausläuft, ersetzen. Für die Laufzeit des neuen Tarifes wird, unter Berücksichtigung einer dreijährigen Verlängerungsoption, eine Gültigkeit bis zum 31.12.2019 anvisiert. Doch wie kommt der deftige Aufschlag zustande?

Den Weg für Investitionen frei machen

Die Telekom möchte ihre Ausbaupläne mit einem finanziell soliden Fundament unterfüttern. Niek Jan van Damme, Deutschland-Chef der Telekom, erklärt: „Wir nehmen EU-Kommissarin Neelie Kroes beim Wort und erwarten konkrete Anreize für unsere milliardenschweren Investitionsvorhaben.“ Die Kommissarin hatte im Vorfeld Zugeständnisse bei der Regulierung und Preisstabilität bei den TAL angekündigt. An die Bundesnetzagentur gewandt, appelliert van Damme: „Wer Breitbandnetze massiv ausbaut, braucht Sicherheit darüber, dass die Infrastruktur nicht weiter entwertet wird.“

 

Dabei sollen bei der Preisbildung der TAL-Miete, auch interne Faktoren des Unternehmens ihren Einfluss geltend machen können. Beispielsweise Kosten für Abfindungsprogramme und die Beschäftigungsgesellschaft Vivento. Nach dem neuen deutschen Telekommunikationsgesetz ist das aus rechtlicher Sicht legal. Zumindest in der Frage der stabilen Preise, kann sich die Telekom auf die Unterstützung weiterer Infrastruktur-Anbieter verlassen. Sowohl die Kabelnetzbetreiber, als auch die lokalen (Stadt-)Netzbetreiber, stimmen hierin überein.

Die Abwärtsspirale stoppen

Für den Endverbraucher ist dabei interessant, dass 1999 der TAL-Preis bereits bei 12,98 Euro lag. Es folgte durch die Bundesnetzagentur eine sukzessive Absenkung auf derzeit 10,08 Euro. Ob nun die Forderungen der Telekom anerkannt werden, hängt wohl auch davon ab, inwiefern die üblichen Marktpreise für Internet und Co beeinflusst würden. Und ob dadurch kleinere Wettbewerber in Nachteil geraten. Ansonsten kann der Schritt nur begrüßt werden, die Breitbandversorgung mit zusätzlichen Mitteln voranzutreiben. Die Erdverlegung von Kabeln, insbesondere von Glasfaser, ist nach wie vor eine kostspielige Angelegenheit. Die Informationsgesellschaft braucht ein leistungsfähiges Rückgrat.

 

Die TAL bezeichnet den Leitungsabschnitt, der zwischen dem Hauptverteiler und dem Anschluss in der Wohnung liegt. Eine Untereinheit ist die Kabelverzweiger-TAL (die grauen Kästen), die bis zum Kunden geht. Auch hierfür wurde eine Erhöhung von monatlich 7,17 Euro auf 8,80 Euro beantragt.

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Quelle: Deutsche Telekom
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