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28. 01. 2011

Die Deutsche Telekom, welche sich inzwischen viel mehr als moderner Dienstleister, denn als schwerfälliger Monopolist zu verstehen geben will, ist in manchen Bereichen immer noch recht Wettbewerbsfeindlich. So fordert die Konkurrenz bereits seit längerem Zugang zu den High-Speed-Glasfasernetzen der Telekom. Unter der Aufsicht der Bundesnetzagentur soll das nun möglich werden.

Neues Glasfasernetz wird für Konkurrenz geöffnet

Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hat sich die Deutsche Telekom verpflichtet, ihr im Aufbau befindliches Glasfasernetz für Konkurrenten zu öffnen. Dabei handele es sich nicht um Überlandverbindungen, welche bereits in Benutzung sind, sondern um die Leitungen welche direkt in Gebäude verlegt werden. Dieses „FTTH“ (Fibre to the Home) genannte Verfahren, soll die Geschwindigkeit der Internetverbindungen noch einmal kräftig steigern. Die Telekom hatte bis zuletzt zu verhindern versucht, auch dieses Netz für die Konkurrenz öffnen zu müssen. Schließlich stemme man eine Milliardeninvestition und müsse dafür auch allein daran verdienen dürfen, so die Argumentation des Bonner Unternehmens.

Bundesnetzagentur überwacht

Um die Telekom daran zu hindern, die Konkurrenz durch überhöhte Netzentgelte quasi auszuschließen, wird die Bundesnetzagentur die Preispolitik überwachen, wie der Chef der Behörde Matthias Kurth gegenüber der FAZ verriet. Deutsche Telekommunikationsunternehmen sollen so die Möglichkeit erhalten, von Anfang an bandbreitenintensive Dienste wie IPTV über das neue Netz anbieten zu können. „Die Netzagentur steht bei Konflikten bereit, um Missbrauch vorzubeugen und im Zweifelsfall faire Konditionen sicherzustellen“, so Kurth.

„Ex-Post-Regulierung“

Dabei soll die so genannte „Ex-Post-Regulierung“ zum Einsatz kommen. Das bedeutet, die Telekom hat zuerst die Möglichkeit, Gebühren für die Netznutzung mit ihren Konkurrenten auszuhandeln, welche dann einer Prüfung durch die Netzagentur unterzogen werden. Dies ist wohl ein Zugeständnis an die Deutsche Telekom, welcher damit Planungssicherheit geboten werden soll, und dass „ohne sie unnötig einzuengen“, ergänzt Matthias Kurth. Neben den Leitungen muss das Bonnern Unternehmen auch Leerrohrverbindungen zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern bei Bedarf zur Nutzung durch die Konkurrenz bereitstellen.

Weiterführendes

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Quelle: Bundesnetzagentur, FAZ
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