09. 02. 2010

Die Korken in der Bonner Zentrale haben geknallt, als der Bundesgerichtsentscheid verkündet wurde: Die Deutsche Telekom muss ihren Mitbewerbern entgegen einer vorherigen Auflage nun doch keine Mitbenutzung ihre VDSL-Kapazitäten zusichern, sondern nur den Zugang zum Kabelkanal (VDSL-Tarifvergleich.de berichtete)! weiter […]



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