01. 08. 2017

Die Bundesnetzagentur legt die abschließenden Einzelheiten für den Vectoring-Ausbau im Nahbereich, wie etwa die Kosten für die virtuellen Zugangsprodukte, fest. Die Netzbetreiber haben außerdem eindeutige Restriktionen in Form eines Mustervertrags vorliegen. Ab nun wird die Aufsichtsbehörde darauf achten, dass die zuvor kommunizierten Ausbau-Zusagen der Anbieter auch eingehalten werden. weiter […]



--------------------------------------------------------------