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19. 11. 2015

In der Schweiz macht derzeit der Netzbetreiber Swisscom negative Schlagzeilen, denn das Unternehmen soll seine Marktstellung missbraucht haben. Die Wettbewerbskommisson (WEKO) hat daraufhin den Anbieter mit einem Bußgeld in Höhe von knapp 8 Millionen Schweizer Franken abgestraft. Zu Unrecht, wie Swisscom findet, und will dieses Urteil nicht ohne weiteres akzeptieren.

Missbrauch der Marktstellung auch in der Schweiz

Wenn ein Unternehmen zu viel Macht erlangt, kann es in großem Maße Einfluss auf den Wettbewerb nehmen, was nicht nur der Konkurrenz, sondern auch den Verbrauchern schadet. Bei uns in Deutschland ist das „schwarze Schaf“ ab und an die Deutsche Telekom, die deswegen öfters Kritik von kleinen Netzbetreibern erhält. In der Schweiz bekleckert sich Swisscom ebenfalls nicht mit Ruhm, denn ein lukrativer Deal mit der ortsansässigen Post wurde durch ein Angebot untergraben, welches die Konkurrenz einfach nicht mitgehen konnte.

Der Swisscom-Missbrauch im Detail

Die Post veröffentlichte im Jahr 2008 ein Ausschreiben, bei dem ein Netzbetreiber gesucht wurde, der die Standorte vernetzt. Swisscom bekam den Zuschlag, weil deren Angebot rund 30 Prozent niedriger war als bei der Konkurrenz. Doch die konkurrierenden Anbieter hatten kaum eine Chance mitzuziehen, da sie auf die Vorleistungen von Swisscom angewiesen sind. Der Wettbewerber Sunrise wandte sich daraufhin an die Weko, die nun zu einem teuren Urteil gekommen ist.

Weko spricht Swisscom schuldig

Swisscom soll ein Bußgeld in Höhe von 7.916.438 Schweizer Franken entrichten, umgerechnet etwa 7.346.453 Euro. In Textform lautet das Urteil, dass das Fernmeldeunternehmen bei der Ausschreibung die Vorleistungspreise für die Wettbewerber so hoch angesetzt hätte, dass sie nicht konkurrieren konnten. Des Weiteren habe Swisscom mit dieser Preispolitik überhöhte Preise gegenüber der Post forciert. Es würde sich um einen Missbrauch der marktherrschenden Stellung im Breitband handeln.

Swisscom will Revision einlegen

Die üppige Strafe will der Schweizer Netzbetreiber nicht ohne weiteres abdrücken. Urs Schaeppi, CEO von Swisscom, teilte mit, dass sich sein Unternehmen korrekt verhalten habe. Der Missbrauchsvorwurf sei nicht gerechtfertigt. Deswegen wagt der Konzern nun den Schritt zum Bundesverwaltungsgericht.

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