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06. 04. 2017

Störerhaftung adieu – die Bundesregierung hat sich nun dazu durchgerungen, Anbieter öffentlicher Hotspots nicht mehr für Regelverstöße von Dritten haften zu lassen. Der bislang größte Grund, der gegen die Errichtung eines frei zugänglichen WLAN-Netzwerks sprach, soll verschwinden. Damit dürfte eine bessere Ausweitung von Hotspots in Deutschland einhergehen.

Störerhaftung wird im dritten Anlauf abgeschafft

Es war ein steiniger Weg im deutschen Gesetzesdschungel, bis am vergangenen Mittwoch, dem 5. April 2017, die positive Rückmeldung von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries kam. Es wurde ein neues WLAN-Gesetz auf den Weg gebracht, das die Störerhaftung „rechtssicher abschafft“. Der mittlerweile dritte Entwurf der Verordnung war von Nöten, um es dem europäischen Recht anzugleichen. Im September 2016 gab es vom Europäischen Gerichtshof auf Antrag des Landgericht München ein Urteil bezüglich eines WLAN-Hotspots. In diesem Fall ging es um einen Rechtsverstoß innerhalb eines öffentlichen WLAN-Netzwerks. Der betroffene Betreiber musste zwar keinen Schadenersatz leisten, wurde jedoch ermahnt, seinen Zugang durch ein Passwort abzusichern.

Eindeutige Rechtslage soll für Aufwind bei den WLAN-Hotspots sorgen

Brigitte Zypries ist zuversichtlich, dass wir in Deutschland durch das endgültige Verschwinden der Störerhaftung mehr WLAN-Zugangspunkte in der Öffentlichkeit vorfinden werden. „Wir erwarten uns davon den entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots, um im europaweiten Vergleich aufzuholen.“, teilte die Politikern mit. Künftig können Betreiber öffentlicher Einrichtungen ihren Kunden einen WLAN-Hotspot zur Verfügung stellen, ohne bestimmte Vorgaben zu erfüllen. Zuvor musste eine Verschlüsselung oder eine Vorschalt-Seite integriert sein.

Weitere Stimmen zum Wegfall der Störerhaftung

Die Kehrseite der Medaille führt der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware, kurz BIU, auf. Der BIU mahnt, dass das neue WLAN-Gesetz von vielen Nutzern als eine Art Freibrief für Rechtsverletzungen angesehen werden könnte. Tatsächlich dürfte es unter dem anonymen Aspekt für manche Personen verlockend sein, bei der Nutzung eines Hotspots illegale Filme oder Musik herunterzuladen. Der Branchenverband Bitkom sieht in der aktuellen Fassung des Gesetzes aufgrund von Widersprüchen und undefinierten Rechtsbegriffen hingegen ein großes Risiko an Sperranordnungen. Rechteinhaber von Medien könnten bei einem Urheberrechtsverstoß eine Sperrung vom Anbieter verlangen.

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