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11. 06. 2014

Nachdem im April bereits nach langen Ankündigungen ein konkreter Termin für den Start von VDSL Vectoring von Seiten der Telekom angeben wurde, scheinen nun auch die Rahmenbedingungen zum größten Teil geklärt. Dies belegt der von der Bundesnetzagentur kürzlich vorgelegte Vectoring-Entwurf.

VDSL Vectoring

Die grundlegenden Ziele von VDSL sind mittlerweile für die meisten klar geworden. Durch die Grenzen der Kupferkabel, welche eine maximale Geschwindigkeit von 50 MBit/s ermöglichen, war die Telekom gezwungen eine Möglichkeit zu finden, um auch ohne den Einsatz von neuen Glasfaserkabeln dem Druck der Kabelanbieter Stand zu halten. Mit der VDSL-Vectoring-Technologie ist dies bis zu einem gewissen Punkt möglich und der Abstand zu den Kabelanbietern wird im Rahmen gehalten. Die neue Technologie ermöglicht, dass die Übertragung vom Kabelverzweiger zum Kunden, welche im Expertenkreis auch gerne als „Letzte Meile“ bezeichnet wird, weniger an Leistung verliert. Konkret wird dies dadurch ermöglicht, dass alle angeschlossenem Modems an einem Kabelverzweiger so gesteuert werden, dass die Störsignale reduziert werden. Dadurch wird die Leistung der Kupferkabel deutlich erhöht und bis zu 100 MBit/s im Download und 40 MBit/s im Upload stehen bereit.

Rahmenbedingungen für den Einsatz von Vectoring

Die Bundesnetzagentur hat in ihrem vorgelegten Entwurf bei der EU-Kommission versucht einen möglichst fairen Wettbewerb beim Einsatz der neuen Technologie zu gewährleisten. Vorraussetzung für den Einsatz der Technologie ist, dass ein einziger Betreiber, sei es die Telekom, Vodafone oder auch kleinere Anbieter, die vollständige Kontrolle über den jeweiligen Kabelverzweiger haben muss. Hierbei setzt die Bundenetzagentur auf das Motto „Wer zuerst kommt malt zuerst.“. Der Betreiber, welcher seine Ansprüche als erstes geltend macht und einen Ausbau ankündigt bekommt den Zuschlag. Im Gegenzug muss er hierbei den anderen Wettbewerbern gegen eine Gebühr Vorleistungsprodukte für die Schaltung eigener Anschlüsse anbieten. Dieses Verfahren soll in einer Liste festgehalten werden, welche ab 30.07.2014 veröffentlicht wird. Dort können sich die verschiedenen Anbieter die Kabelverzweiger reservieren.

Kritik am neuen Entwurf

Zwar begrüßen die Wettbewerber den Entwurf der Bundesnetzagentur, allerdings üben sie auch Kritik in Form des Bundesverbandes für Breitbandkommunikation (BreKo) und hoffen, dass die EU-Kommission noch Änderungen vornehmen wird. Einer der Kritikpunkte ist beispielsweise, dass die Vectoring-Liste nicht von einer Regulierungsbehörde, sondern von der Telekom geführt wird. Dies erfordert eine engmaschige Kontrolle der Liste um Missbräuchen vorzubeugen. Dazu kommt, dass die Höhe der Strafe bei Vertragsbruch sehr gering erscheint. So muss die Telekom bei Vertragsbruch lediglich 1000€ zahlen, wo sich die Frage stellt ob dies den ein oder anderen Vertragsbruch wirklich effektiv verhindern wird.

Quelle: heise
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