Anfang diesen Jahres hatte die Telekom beantragt, die VDSL-Anschlüsse von Konkurrenzanbietern kündigen zu dürfen, um das eigene Vectoring-Netz in betroffenen Regionen ausbauen zu können. Die Kommission zeigt sich anscheinend sehr kritisch gegenüber dem Vorhaben des deutschen Netzbetreibers, das zeigt auch das neue Urteil.
3 Milliarden Euro vom Staat für Deutschlands Breitbandausbau
Die EU-Kommission hat in einem jüngsten Urteil entschieden, dass Deutschland staatliche Fördergelder in Höhe von 3 Milliarden Euro für den flächendeckenden Breitbandausbau erhält. Die Telekom darf jedoch keinen Cent davon für den Ausbau der Vectoring-Technologie verwenden – ein harter Rückschlag für den deutschen Telekommunikationskonzern. Die EU-Kommission befürchtet negative Auswirkungen auf den Wettbewerb, die Telekom würde sich in einigen Regionen ein Monopol aufbauen.
Die Vectoring-Anschlüsse ermöglichen zwar ein Aufstocken der Internetgeschwindigkeit zum geringen Preis, durch die Technologie müssen jedoch viele Anschlüsse an einen Knotenpunkt eines einzigen Anbieters angeschlossen sein – Das ermöglicht dem Kunden keine freie Anbieterwahl. Die Telekom wurde nun dazu verdonnert, einen Weg zu finden, die Vectoring-Technologie netzbetreiberunabhängig zu entwickeln. Dann könne auch die Telekom mit Zuschüssen aus dem Topf der Fördergelder rechnen.
Förderung des Ausbaus in ländlichen Regionen
Deutschland hatte im Februar 2014 bei der EU-Kommission Fördergelder beantragt, um den flächendeckenden Breitbandausbau in Deutschland bis 2018 realisieren zu können. Das sehen die Breitbandziele der digitalen Agenda vor. Insbesondere die ländlichen Regionen profitieren hiervon, denn die Fördergelder sollen hauptsächlich in ländlichen Regionen zum Einsatz kommen. Private Anbieter und Gemeinden erhalten somit die Möglichkeit, Fördergelder für den Ausbau im eigenen Gebiet zu beantragen – Vorausgesetzt es ist nur ein Basis-Breitbandanschluss verfügbar und es sind die nächsten drei Jahre auch keine Investitionen in diesen geplant.
Mit diesen Geldern möchte die EU-Kommission dafür sorgen, dass auch Privatanwender und Unternehmen in ländlichen Regionen einen Internetanschluss mit mindestens 30 MBit/s Geschwindigkeit erhalten, möglichst sollen jedoch überall 50 MBit/s möglich sein. Margarethe Vestager von der für Wettbewerbspolitik zuständigen Stelle in der EU-Kommission: „Diese Beihilferegelung wird schnellere Breitbanddienste in die deutschen Regionen bringen, in denen es an privaten Investitionen mangelt.“
Quelle: Europäische Kommission (Europa.eu)
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