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07. 05. 2013

Die Verbraucherzentrale NRW vergeudet nicht viel Zeit, um auf die Vertragsumstellungen der Deutschen Telekom zu reagieren. Schon bis Mitte Mai soll das Unternehmen zum bisher gewohnten Lauf der Dinge zurückkehren. Verstreicht das Ultimatum ungenutzt, droht der Gang vors Gericht.

 

Im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen dürfte auch ein beträchtlicher Anteil der Telekom-Kunden zu finden sein. Die zahlreichen urbanen Ballungsgebiete sind gleichzeitig gut erschlossen und verfügen über eine starke Breitbandinfrastruktur. Doch „Ausbau schützt vor Drossel nicht“, könnte es schon ab 2016 heißen. Die Verbraucherzentrale NRW ist alarmiert und spart sich dabei rhetorisches Geplänkel weitgehend: In einer Abmahnung wird die Aufhebung der Internetbremse verlangt, die zum 2. Mai fester Bestandteil aller neuen Verträge wurde und bis 2018 auch Bestandskunden erfasst haben soll. Verstreicht die Frist bis zum 16. Mai 2013 ungenutzt, dürften einige Anwälte für die nächsten Jahre gut ausgesorgt haben.

Ist die Minimalgeschwindigkeit der Internetbremse vernünftig gewählt?

Besonders moniert werden die Entwertung von Begriffen wie „Flatrate“ und die radikale Ausbremsung der Internetnutzer auf 384 KBit/s (ein Drittel eines MBits!), wenn das Limit erreicht wurde. So verlieren beispielsweise VDSL-Nutzer, bei denen im Idealfall 50 MBit/s anliegen, nicht weniger als 99,2 Prozent der verfügbaren Geschwindigkeit. Die Verbraucherzentrale hält diese Zusammenstauchung für unangemessen, wenn gleichzeitig mit einer echten „Flat“ geworben wird. Zudem sei die Drosselgeschwindigkeit schlichtweg nicht zeitgemäß. Selbst einfache Aktionen, wie das Aufrufen von Websites und eMails, werden spürbar erschwert. Andere Dienste, zu nennen sind hier der Videobezug, das Musikstreaming und die Internet-Telefonie, werden schlichtweg unbrauchbar. Gerade in Haushalten mit mehreren Nutzern, droht ein chronischer Kollaps beim Internetzugang. Allerdings sei verteidigend bemerkt, dass die Drossel für VDSL-Kunden ohnehin erst ab 200 Gigabyte zuschlagen würde, was man erstmal erreichen muss …

Verbraucher auf die Standspur der Datenautobahn verbannt?

Das „Schneckentempo“ behindere die Bürger in nicht hinnehmbarer Art und Weise, kritisiert Klaus Müller, Verbraucherzentralenvorstand in NRW: „Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten.“ Das sei erst recht nicht mit den üblicherweise vollmundigen Werbeversprechen und inflationär eingesetzten Superlativen vereinbar.

 

Weiterführendes

» Hintergrundinfos und Ratgeber zur Drosselung
» Drosselung simulieren – Ratgebervideo
» Datenverbrauch bestimmen – so gehts

Quelle: Verbraucherzentrale NRW
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