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15. 08. 2014

Das Haftungsprivileg, das bisher nur Internetprovidern in Deutschland vorbehalten war, wird schon bald in großem Stil ausgeweitet. Die sogenannte Störerhaftung, bei der es um Rechtsverstöße durch Internetnutzer geht, könnte schon bald für viele öffentliche WLAN-Betreiber nicht mehr gelten. Eine Erleichterung für viele Gastronomen und Hotels!

Provider nicht haftbar

Bisher waren lediglich die Provider fein raus. Wenn ein Nutzer beispielsweise urheberrechtlich geschützte Inhalte über die von einem Provider bereitgestellte Infrastruktur herunterlädt oder verbreitet, kann der Provider nicht dafür belangt werden. Gleiches soll nun in einem neuen Gesetzesentwurf auch für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots gelten.

WLAN-Bremse wird gelöst

Die WLAN-Bremse wird in Café’s, Hotels oder Flughäfen sichtbar: Jeder Betrieb der bisher seinen Gästen oder Kunden einen WLAN-Hotspot zur Verfügung stellte, musste einen möglichen Missbrauch fürchten. Beispielsweise durch rechtswidrigen Downloads. Die Sicherheitsmaßnahmen sind umständlich und meist auch teuer oder man ging das Risiko einfach ein. Andere wiederum beschränkten beispielswiese den Zugang oder machten den Hotspot gar kostenpflichtig, um die Nutzerzahlen geringer zu halten. Der neue Gesetzesentwurf könnte nun die Rechtslage für Betreiber öffentlicher Hotspots endlich entschärfen.

Zumutbare Pflichten für Betreiber

Denn mit der Einarbeitung des Gesetzesentwurfs für das Telemediengesetz, können WLAN-Betreiber nicht mehr haftbar gemacht werden für Rechtsverstöße, die von Nutzern über ihr Netz begangen werden. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Impulsgeber beim Entwurf, möchte den Betreibern künftig nur noch eine “zumutbare Pflicht” auferlegen. Wie genau sich diese Aussage dann in der neuen Gesetzgebung niederschlägt, ist allerdings noch unklar.

Anstoß für mehr freie Netze

Und die Gesetzgebung beeinflusst maßgeblich die Verfügbarkeit von WLAN-Verfügbarkeiten und vor allem von freien Netzzugängen. Wenn sich Betreiber nicht mehr vor saftigen Geldstrafen, verursacht durch fremde Nutzer, fürchten müssen, wird sich dadurch die Anzahl frei zugänglicher WLAN-Netze mit Sicherheit erhöhen. Wie das allerdings im privaten Bereich aussieht, steht noch in den Sternen.

Fertigstellung noch diesen Monat

Was fest steht: Der Entwurf soll noch im August dieses Jahres fertig gestellt werden und möglichst schnell inkraft treten. Was dann konkret letztendlich drinsteht, weiß man jedoch erst dann.

Quelle:
RP
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