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03. 12. 2018

Nach Frankreich unterschreibt Deutschland als zweites Land weltweit den “Contract for the web“. Dier Vertrag geht auf eine Initiative des WWW-Erfinders Tim Berners-Lee zurück. In diesem verpflichten sich unterzeichnende Staaten dazu, jedem Bürger ihres Landes den Zugang zum Internet zu ermöglichen. Dies ungeachtet der Identität oder des Wohnortes. Ferner sind Grundrechte zu wahren und die Privatsphäre zu schützen. Bis 2025 soll der Zugang zum Netz als Grundrecht umgesetzt werden.

Internet für alle

Wer sehr abgelegen wohnt, der hatte mitunter keinen einfachen Stand, um überhaupt einen Zugang zum Netz zu erhalten. Hier sieht bereits der Koalitionsvertrag vor, bis 2025 eine Änderung herbei zu führen. Ein Zugang zum Internet soll bis dahin als Grundrecht verankert werden. Durch den sich hierdurch ergebenden Rechtsanspruch, muss demzufolge mindestens ein Anbieter die Versorgung gewährleisten. Der Onlinezugang wird damit auf die gleiche Stufe gestellt, wie der Anspruch auf ein Bankkonto oder einen Telefonanschluss. Hintergrund ist, dass zur Teilnahme am öffentlichen Leben auch der Online-Zugang gehört, über den Bankgeschäfte abgewickelt werden oder künftig auch Behördengänge digital erledigt werden können.

Contract for the web

Als erster Meilenstein wurde von der Digitalisierungsstaatsministerin Dorothee Bär (CSU) und Bundesverbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) der “Contract for the web“ unterzeichnet. Dieser geht auf Tim Berners-Lee zurück, der als Erfinder des heutigen WWW gilt. Mit seiner Initiative fordert er den freien und unzensierten Zugang zum Netz. Auch Unternehmen und private Personen werden angehalten sich zu beteiligen. Mit Firmen wie Facebook, Google und Cloudflare sind bereits große Partner mit an Bord. Nach Frankreich ist Deutschland die zweite Nation, die den Vertrag unterzeichnet hat. Bis Mai 2019 möchte die Bundesregierung diesen publizieren. Konkreter Inhalt ist dabei die Sicherstellung, dass jeder Mensch sich mit dem Internet verbinden kann und der Inhalt des Netzes vollständig und ohne Zensur verfügbar ist. Ferner soll das Grundrecht der Menschen auf eine geschützte Privatsphäre respektiert werden. Bundesjustizministerin Katarina Barley erklärt dazu, dass das Internet ein öffentliches Gut ist, zu dem jeder Bürger Zugang haben muss. Dazu müsse sich die Bundesregierung klar bekennen.

DSL als tragende Stütze für den Internetzugang

Durch den “Contract for the web“ ergeben sich keine Vorgaben zur Zugangstechnik oder Geschwindigkeit. Ob ein Zugang über Kabel oder Funk ermöglicht wird, ist daher offen. Klar dürfte sein, dass das Ausbauziel weiterhin Glasfaser sein wird. Bis 2025 ist vorgesehen, dass alle deutschen Haushalte mit Gigabit angebunden werden. Hier gibt es allerdings noch massive Zweifel, ob der Zeitplan eingehalten werden kann. Neben den Mobilfunknetzen und dem kommenden 5G-Standard, werden also die DSL-Techniken eine große Rolle spielen, um einen Zugang zu gewährleisten. Während die Deutsche Telekom in der Fläche die Verteilerkästen mit Fibre (FFTC) anbindet, um so Vectoring-DSL und Super-Vectoring zu realisieren, sorgen auch regionale Projekte mit Techniken wie G.fast für entsprechend schnelle Anschlüsse.

Weiterführendes

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Quelle: Deutsche Bundesregierung
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