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07. 08. 2018

Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novelle die den Überbau von Glasfaser verbieten soll. Bisher profitierte die Telekom massiv davon, dass sie bei Erdarbeiten ihre Kabel mit verlegen konnten, ohne an den Kosten beteiligt zu sein. Dies soll künftig verhindert werden.

Die Telekom als Nutznießer

Basierend auf dem DigiNetz-Gesetz welches federführend unter Alexander Dobrindt (CSU) im Jahre 2016 entstand konnte sich die Telekom Wettbewerbsvorteile sichern. In dem Gesetz wird geregelt, dass bei Erdarbeiten die am Markt agierenden Provider kostenlos ihre Leitungen mit eingraben können. Gedacht war dies ursprünglich um den Breitbandausbau voran zu treiben und bei dem Erneuern (z.B. von Abwasserrohren) die offene Straße zum verlegen von Glasfaser zu nutzen.

 

Regionale Netzbetreiber die ihr eigenes Glasfasernetz realisieren wollen, werden dadurch auch in die Verpflichtung genommen anderen Anbietern Zugang zu gewähren. Die Telekom nutzt diese Möglichkeit großzügig aus um ihre Glasfasernetze ohne Baukosten zu verlegen. Für die regionalen Betreiber, die die Kosten für die Erdarbeiten tragen, geht die Rechnung damit am Ende oft nicht mehr auf. Während bei der Evaluation entsprechendes Kundeninteresse vorhanden war, kommt es am Ende nicht zu den erhofften Verträgen, da viele Kunden bei der Telekom bleiben, die durch den Überbau ebenfalls entsprechend anbieten kann

Gesetzesänderung soll den Überbau verbieten

Der Vorschlag zur Gesetzesänderung sieht nun vor, dass dieser Überbau verboten wird. Wer Glasfaser verlegt, soll künftig also nicht mehr gezwungen werden die Konkurrenz mit ins Boot zu holen. Offensichtlich hat sich hier aber wieder eine Nische eingeschlichen, denn davon ausgenommen sind Projekte, bei denen öffentliche Gelder verwendet werden. Die Definition dessen, was in diesem Kontext öffentliche Gelder sind greift jedoch recht weit. Betroffen wären demzufolge auch Stadtwerke, die oftmals ganz oder teilweise in öffentlicher Hand liegen. Hier würde es der Telekom weiter offen stehen ihre teilweise Praxis zur Verlegung nachzugehen.

Telekom gegen Gesetzesänderungen

Während der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Gesetzesänderungen seit längerem gefordert hat und grundsätzlich die Änderung begrüßt, ist die Telekom (verständlicher Weise) gegen eine Änderung. Sie kommentiert dies unter anderem mit: „nach 20 Jahren des Wettbewerbs nun neue Gebietsmonopole entstehen zu lassen oder gar aktiv zu fördern“.

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