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18. 09. 2015

Die Deutsche Telekom sorgt beim Breitbandausbau durch das Forcieren eines Monopols für Unmut bei den Wettbewerbern. Ein bayerisches Unternehmen reichte nun eine Beschwerde beim Kartellamt, sowohl gegen den Bonner Netzbetreiber als auch gegen die Bundesnetzagentur ein. Die Telekom soll gegenüber dem nicht näher genannten Privatunternehmen beim Breitbandausbau durch die Bundesnetzagentur bevorzugt werden.

FRK unterstützt Vorgehensweise des bayerischen Netzbetreibers

Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) geht mit den Beschwerden des Privatunternehmens konform. Hierbei geht es um die Vergabe von Kabelverzweigern in einer bayerischen Stadt. Die Bundesnetzagentur ließ eine Entscheidung seit Monaten ruhen, was nun den FRK auf den Plan rief und den Schritt zum Kartellamt unterstützt.

Telekom wird bevorzugt

In der besagten Stadt wurde von der Telekom der Breitbandausbau von mindestens 50 MBit/s innerhalb der nächsten 36 Monate zuerst ausgeschlossen. Danach nahm die Stadt das Angebot des Privatunternehmens an, woraufhin die Telekom nun doch den Ausbau beschlossen hat. Zuvor hatte der Netzbetreiber allerdings beteuert, dass ein Ausbau wirtschaftlich nur durch einen Zuschuss der Haushalte in Höhe von 1,5 Millionen Euro möglich sei.

Bundesnetzagentur benachteiligt Privatunternehmen

Trotz der wankelmütigen Herangehensweise soll die Bundesnetzagentur die Telekom bevorzugen. Als der private Anbieter den Antrag für die Kabelnetzverzweiger bei der Bundesnetzagentur stellte, waren sich diese bereits mit der Telekom einig. Die monatelangen Beschwerden bei der Bundesnetzagentur verliefen im Sand, weshalb das Privatunternehmen nun zusammen mit dem FRK beim Kartellamt Beschwerde einreicht.

FRK ist empört über Vergabe

Bei dem vorliegenden Sachverhalt soll es sich nach Paragraph 32 GWB um einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung handeln, was die Voraussetzung für eine Unwirksamkeitserklärung wäre. Die Telekom würde sich auf „schikanöse und unbillige Art und Weise“ der Kabelnetzverzweiger bedienen, um die Ausbaupläne des besagten Unternehmens zu durchkreuzen und den Ausbau gegen den Willen der Gemeinde umzusetzen. Der FRK sieht das Verhalten als wettbewerbswidrig an und stellt fest, dass die Telekom die Remonopolisierung durch Vectoring anstrebt.

 

Ein mögliches Monopol der Telekom möchten auch die Branchenverbände verhindern.

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