Die 1&1 Internet AG darf sich künftig an den VDSL-Kapazitäten der Deutschen Telekom bedienen. Das Unternehmen wird somit Breitbangzugänge, auf Basis der Telekom-Infrastruktur, anbieten können. Vor dem Handel mit VDSL-Kontingenten, musste allerdings erst die Bundesnetzagentur besänftigt werden.
Vor nicht allzu langer Zeit störten noch Einwände der Bundesnetzagentur die Planungen der Telekom. Doch der Konzern besserte nach und die Behörde konnte sich der Erlaubnis nicht länger verschließen. Nun wurde mit der 1&1 Telecom GmbH, einer Tochter der 1&1 Internet AG, die erste Kooperation abgeschlossen. Während 1&1 dadurch die wachsende Nachfrage nach leistungsstarken VDSL-Zugängen bedienen kann, puffert die Telekom ihr Risiko bei der Investition in aufwändige Infrastruktur-Projekte ab.
VDSL für 1&1 und Net Cologne, Telekom vor allem an Glasfaser interessiert
Dem Vorbild von 1&1 sollen noch weitere Telekommunikationsunternehmen folgen. Niek Jan van Damme, Deutschland-Vorstand Telekom, beschreibt die Motivation seines Konzerns: „Wir investieren Milliarden in die Breitbandnetze. Durch das Kontingentmodell übernehmen Partnerunternehmen einen Teil des Risikos der hohen Infrastrukturinvestitionen.“ So laufen aktuell mit NetCologne Gespräche, um das Ende 2011 von der Bundesnetzagentur gestoppte Kontingentmodell an die jetzt freigegebenen Parameter anzupassen.
Im Fall NetCologne hat die Telekom auch die Glasfaseranschlüsse der Kölner im Auge. Der Deal sieht VDSL-Anschlüsse für NetCologne und Glasfaseranschlüsse für die Telekom vor. Glasfaseranschlüsse der Telekom sollen in Zukunft auch ein Vorleistungsprodukt der Kontingente werden. Derzeit kann die Telekom mit ihrem VDSL-Netz elf Millionen Haushalten in 50 Städten erreichen. Neben mobilem Breitband durch LTE, gehören auch Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) und Glasfaser bis zum Verteilerkasten (FTTC) zum Programm.
Drei Zugeständnisse an die Bundesnetzagentur führten zum Ziel
Um die Sorgen in Bezug auf eine Wettbewerbsverzerrung zu zerstreuen, verpflichtete sich die Telekom dazu, drei Maßnahmen umzusetzen. Erstens erhalten Geschäftskunden ein Sonderkündigungsrecht, sollte ein Konkurrent ebenfalls Glasfaser-Anschlüsse anbieten. Zweitens wurde die Mindestgröße eines Kontingents verkleinert, um mittelständische Unternehmen nicht auszugrenzen. Und drittens wurde das monatliche Entgelt pro Anschluss auf 50 Cent angehoben.
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