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05. 01. 2018

Adieu Netzneutralität – in den USA ist die Gleichbehandlung von Datenpaketen im Internet seit Ende 2017 Geschichte. Nun stellt sich selbstredend die Frage, ob dieser Schritt auch in Deutschland vollzogen wird und welche Konsequenzen daraus entstehen könnten. Besonders bei Festnetz-Internetflatrates auf Volumenbasis oder bei dem ohnehin knappen Datenkontingent im Mobilfunk droht eine Zweiklassengesellschaft unter den Dienstleistern.

 

Netzneutralität

Was bedeutet eigentlich Netzneutralität?

Als Netzneutralität wird die Gleichbehandlung von Datenübertragungen über das Internet bezeichnet. Egal ob via VDSL, Glasfaser, Kabel oder LTE, sollen sämtliche Datenpakete unabhängig vom Sender oder Empfänger gleich behandelt werden. Somit können beispielsweise sämtliche Dienstleister von Video- und Audio-Streaming von der vollen Bandbreite des Anwenders schöpfen, die Nutzung wird in jedem Fall registriert.

FCC beendet Netzneutralität in den USA

Barack Obama regierte von 2009 bis 2017 als 44. Präsident die Vereinigten Staaten – und war ein klarer Befürworter der Netzneutralität. Seit dem Amtseintritt von Donald Trump wurden viele unter Obama eingeführte Gesetze gekippt, was sich nun auch auf das Internet auswirkt. Die Zulassungsbehörde Federal Communications Commission hat das Zepter bei der Telekommunikation in Nordamerika in der Hand. Die Leitung der Institution hat seit letztem Jahr Ajit Pai inne, welcher von Donald Trump zum Chef ernannt wurde. Da somit die Republikaner die Mehrheit halten ist es wenig verwunderlich, dass die Netzneutralität Mitte Dezember 2017 ihr Ende fand. Das kommt vor allem Zero-Rating-Diensten zugute, doch für den Wettbewerb im Allgemeinen ist diese Entscheidung äußerst kritisch.

 

Vor- und Nachteile der Netzneutralität

Stoßen Teilnehmer mit einem volumenbasierten Internetanschluss an das Limit ihres vertraglich zugesicherten Highspeed-Kontingents, müssen sie bis zum Ende des Abrechnungszeitraums mit einer gedrosselten Geschwindigkeit auskommen. Zero-Rating-Dienste, also Services, deren Datennutzung beim ungedrosselten Internetverkehr angerechnet wird, grätschen diesem diskriminierungsfreien Gedanken dazwischen. Auf dem ersten Blick hat der Anwender dadurch Vorteile, doch der unausgewogene Wettbewerb der Dienstleister kann sich auch zum Nachteil der Verbraucher entwickeln. Kleinere Anbieter haben nämlich Mühe, die Kosten für die Sonderbehandlung beim Datenverkehr zu tragen, wodurch ihre Existenz bedroht wird. Verschwinden diese Startup-Dienstleister, reduziert sich das Angebot für die Teilnehmer.

Netzneutralität: aktuelle Situation in Deutschland

Bei den beiden Festnetz-Größen Deutsche Telekom und Vodafone sind ebenfalls Zero-Rating-Optionen verfügbar. So können Kunden eines puren MagentaMobil-Vertrags oder eines MagentaEins-Bündels den Service StreamOn nutzen. Diese Option ermöglicht es den Teilnehmern, vom Netzbetreiber festgelegte Musik- und Video-Streaming-Dienste zu nutzen, ohne dass die Datenpakete dem Mobilfunk-Datenvolumen angerechnet werden. Richtig fair geht es gegenüber dem Verbraucher dabei aber auch nicht zu, da sich die Wiedergabequalität und die zur Verfügung stehenden Angebote je nach Tarif unterscheiden. Vodafone-Pass ist das Konkurrenzangebot zu StreamOn. Dieser Service ist zwar App-basiert, läuft aber auf dasselbe Resultat hinaus: die Datenpakete der Partner werden bei der Übertragung nicht vom Datenvolumen abgezogen. Ein Pass ist umsonst. Ein weiterer Pass schlägt mit 5 Euro (Chat, Social und Music) oder 10 Euro (Video) zu Buche. Bezüglich der Netzneutralität agiert o2 hingegen fair und offeriert kein Zero-Rating-Angebot, sondern lässt den Nutzer selbst im Mobilfunk entscheiden, welchen Diensten er bei der 1-Mbit-Drossel nach dem Aufbrauchen des Highspeed-Volumens den Vorzug gibt.

Hat die Netzneutralität in Deutschland eine Zukunft?

In Deutschland liegt die Verantwortung in puncto Netzneutralität bei der Bundesnetzagentur, deren Urteile nicht immer eindeutig nachvollziehbar erscheinen. So wird die Telekom zwar beim Breitbandausbau via VDSL bevorzugt, die StreamOn-Funktion sei in Teilaspekten allerdings rechtswidrig. In beiden Fällen werden Unternehmen benachteiligt, beim Festnetz konkurrierende Netzbetreiber, beim Mobilfunk kleinere Streaming-Anbieter. Zudem müssen die Firmen in beiden Fällen Zahlungen an die Telekom leisten. Das letzte Statement bezüglich der Netzneutralität von Bundeskanzlerin Angela Merkel liegt circa drei Jahre zurück. Zu diesem Zeitpunkt sprach sich die Politikerin allerdings noch strikt gegen eine Gleichbehandlung der Datenpakete aus. Laut ihr wäre es vorteilhaft, bestimmten Diensten im Internetverkehr den Vorzug zu geben. Als Beispiele wurden unter anderem autonome Fahrzeuge und die Telemedizin genannt. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass hierzulande die Netzneutralität zumindest stark gelockert wird.

Bild: © Zerbor – Fotolia.com
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