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18. 08. 2015

Die bisherige Praxis einiger Internet-Provider sah vor, dass neben dem eigentlichen Nutzungsvertrag über das Internet auch gleichzeitig ein vorgeschriebener Router dazugemietet oder teuer erstanden werden musste. Auch wenn man einen funktionierenden Router eines anderen Providers daheim hatte, so musste man bei einem Vertragwechsel ggf. trotzdem einen zusätzlichen Router besorgen. Doch nun scheint es, als könnten die Verbraucher aufatmen.

Vorteil der vorkonfigurierten Router

Bisher konnten die Internet-Provider ihre Zugangsdaten für die Konfiguration geheim halten und die Zugangsmöglichkeiten für den Nutzer beschränken. Damit könnte schon bald Schluss sein. In einem aktuellen Gesetzesentwurf wurde über diese Problematik von seiten des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) entschieden: „Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze […] dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen nicht verweigern…“. Das bedeutet kurz gesagt das Ende des Routerzwangs. Damit können die Provider zwar weiterhin eigene Router bereitstellen, allerdings dürfen diese nicht mehr vorgeschrieben werden.

Freie Wahl unabhängig von der Infrastruktur

Die neue Regelung soll unabhängig von der genutzten Infrastruktur Anwendung finden. Besonders die Kabelprovider haben ihre Kunden meist ein passendes Modem vorgeschrieben, welches monatlich bezahlt werden musste. Zukünftig gilt allerdings für alle Netze, sowohl für DSL/VDSL als auch für Kabel die freie Routerwahl. Damit bekommt der Verbraucher ein kleines Stückchen Freiheit in Sachen Internetzugang zugesprochen. Auch die beschränkte Funktionalität der Router für einen bestimmten Provider dürfte damit ein Ende finden.

Endgültige Entscheidung steht noch aus

Bisher steht der angesprochene Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett noch im Raum. Eine endgültige Entscheidung kann nur durch eine Mehrheitsentscheidung der großen Koalition erfolgen. Erst dann kann das neue Gesetz in Kraft treten. Zunächst wird es für die Verbraucher allerdings keine Veränderungen geben. Sollte das Gesetz beschlossen werden, dann folgen auf Seiten der Provider umständliche technische Umstellungen, welche sich über ein halbes Jahr hinziehen dürfen. Nach diesem halben Jahr müssen die Provider ihre Unternehmen an die Änderungen des Gesetzesentwurf angepasst haben.

Weiterführendes

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Quelle:BMWi
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