Das Problem ist bekannt: Die Mitbewerber der Telekom pochten darauf, die neu angelegte Netzinfrastruktur für das schnelle VDSL mitbenutzen zu dürfen. Damit sollte an der Marktposition des Bonner Telekommunikationskonzerns gerüttelt werden. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil zu diesem Thema gefällt.
Telekom muss keinen Zugriff geben
Ein zufriedenstellendes Ergebnis für den rosa Riesen: Die Mitbewerber müssen vorerst keinen Zugriff auf das neue Glasfasernetz erhalten. Die Konkurrenten dürfen lediglich ihre eigenen Kabel in bereits vorhandene Kabelkanäle legen. Das Urteil stieß sicherlich auf gute Resonanz bei der Telekom. Immerhin wurden eigenen Angaben zufolge bisher mit Investitionen in Milliardenhöhe bundesweit 50 Städte an das Highspeed-Netz angeschlossen. Mit neuen Übertragungsgeschwindigkeiten und dem IPTV-Angebot Entertain tritt die Telekom auch mit Kabelnetzbetreibern in einen schärferen Wettbewerb.
Leipziger Richter verweisen auf Eigentumsrechte
Ausschlaggebend für das Urteil waren laut dem Bundesverwaltungsgericht die Eigentumsrechte der Deutschen Telekom. Bei älteren Anlagen, welche noch unter Monopolbedingungen gebaut wurden, würden diese Rechte nicht so deutlich zum Tragen kommen. Die Bundesnetzagentur forderte auch einen Zugriff auf die neu gelegten Glasfaserkabel. Die Begründung wurde aber als nicht ausreichend zurückgewiesen. Die Netzagentur kann nun weitere Argumente nachlegen. Eine neue Verpflichtung der Telekom würde dann aber nur für die Zukunft gelten.
Kabelverzweiger im VDSL-Netz
Die Netzinfrastruktur des Bonner Telekommunikationskonzerns wird eigenen Angaben zufolge von ca. 8000 Hauptverteilern verbunden. Dort verzweigt sich das Netz zu rund 300.000, als graue Kästen bekannten, Kabelverzweigern (KVZ). Von dort aus geht es weiter zu den 39 Millionen Endkunden. Um auf dem letzten Stück zum Kunden keine Geschwindigkeitseinbußen hinnehmen zu müssen, ist es aus technischer Sicht erforderlich, die Schnittstellen der Übertragung dichter an den Empfänger heran zu bringen. Hierfür legte die Telekom in den VDSL-Städten neue Glasfaserleitungen von den Hauptverteilern zu den KVZ´s.
Mitbewerber vorerst ausgesperrt
Nach den Vorstellungen der Bundesnetzagentur sollten die Mitbewerber die Kabelkanäle der Telekom nutzen, um selbst Leitungen zu den Kabelverzweigern legen zu können. An den Stellen wo kein Platz mehr ist, sollte die Mitbenutzung der Leitungen gegen Gebühr möglich sein. Letztere Forderung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht nun aufgehoben.
Weiterführendes
» VDSL Verfügbarkeit prüfen
» VDSL Flatrates – ein Ratgeber