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06. 04. 2017

Viele Internetnutzer kennen die teils große Kluft zwischen versprochenen Festnetz-Bandbreiten und den tatsächlich erreichbaren Werten. Bald dürften die Provider allerdings durch eine geplante Gesetzesregelung der Bundesnetzagentur einen Anreiz bekommen, ihren Kunden die beworbene Geschwindigkeit zur Verfügung zu stellen. Künftig sind nämlich Bußgelder bei zu geringer Bandbreite geplant.

Nicht eingehaltene Bandbreiten-Versprechen sollen bald geahndet werden

Viele Internetanbieter werben vollmundig mit einer Download-Geschwindigkeit von mehreren Hundert Megabit pro Sekunde. Bei einigen Teilnehmern kommt jedoch nur ein Bruchteil dieser Leistung auch tatsächlich an. Die Bundesnetzagentur will den Verbrauchern diese Methodik nicht mehr länger aufbürden. Die Frankfurter Allgemeine Zeitschrift (FAZ) teilte jüngst anhand Informationen aus einer Konferenz der Regulierungsbehörde mit, dass ein Bußgeldkatalog in Arbeit sei. Jochen Homan, Behördenpräsident der BNetzA, steht hinter den Verbrauchern: „Wir können die Bürger bei diesen massenhaften Abweichungen zwischen angepriesener und tatsächlicher Leistung nicht allein lassen“

Die Pläne der Bundesnetzagentur bei zu geringer Bandbreite

Die Behörde habe Messungen vorgenommen die ergaben, dass ein großer Teil der Anschlüsse massiv hinter den zugesicherten Geschwindigkeiten zurückbleibt. Deshalb werde die Bundesnetzagent in Zukunft entsprechende Bußgeldverfahren bei einer zu großen Differenz einleiten. Bei der BNetzA arbeitet man bereits eifrig an klaren Vorgaben für die Verhängung der Bußgelder. Hierbei steht im Fokus, wie groß die Abweichungen bei der Bandbreite sein müssen, um als Vertragsverstoß anerkannt zu werden. Falls ein Vergehen festgestellt wird, kann dies eine Sanktion nach sich ziehen. Die entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes würde gut voranschreiten. Es wird angestrebt, noch im April das Grundgerüst des Bußgeldkatalogs fertig zu bekommen.

Wie könnten die Netzbetreiber reagieren?

Das neue Gesetz wird den Providern sicherlich ein Dorn im Auge sein, und es bleibt abzuwarten, ob das Bußgeldsystem ohne Gegenwehr hingenommen wird. Werden die Anbieter bei Inkrafttreten der Änderung tatsächlich etwas an ihrer Infrastruktur für eine bessere Bandbreite optimieren, oder simpel die Mbit-Angaben nach unten korrigieren? Sobald es Feedback von den Netzbetreibern gibt, werden wir Sie informieren.

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