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14. 09. 2015

Mit neuartigen Verlegetechniken möchten die Telekom-Konkurrenten des Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) Kosten sparen. Dabei gibt es innovative Ansätze wie Mini-Trenching, aber auch die Unterbringung an Masten oder in Abwasserrohren. Dabei sollen sich die Ausgaben für den Breitbandausbaus von 80 Euro auf 30 Euro je Leitungsmeter senken lassen.

Neue Verlegetechniken kommen ländlichen Regionen entgegen

Bis zu 80 Prozent der Kosten des kompletten Breitbandausbaus werden in ländlichen und unterversorgten Regionen für den Tiefbau fällig, so Breko. Mit alternativen Methoden ist also eine enorme Kostenersparnis möglich, um genau zu sein auf 30 Euro pro Meter oder weniger. Eine der prominentesten Mitglieder des Bundesverband Breitbandkommunikation ist der Telekom-Konkurrent Telefónica, dem diese Maßnahmen ebenfalls in die Karten spielen.

Die neuen Verlegetechniken im Detail

Die alternative Methode namens Mini-Trenching klingt besonders spannend. Sie ermöglicht das Verlegen der Leitungen in nur 30 Zentimetern Tiefe. Der Ausbau ist aber auch über Abwasserrohre  und an der Oberfläche denkbar, bei letzterem, in dem man die Leitungen auf Holz-, Stahl- oder Betonmasten errichtet. Diese Techniken kommen dem Gesetzesentwurf des Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur entgegen. Dieser wurde kürzlich vorgestellt und behandelt die „EU-Richtlinie zur Kostenreduzierung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen“.

Fokus liegt auf Glasfaserausbau

Die besagte Richtlinie beinhaltet auch andere wichtige Punkte, wie die Beschreibung der zugrundeliegenden Infrastruktur. So sollen ab 2017 alle Neubauten mit einer hochgeschwindigkeitsfähigen und gebäudeinternen Infrastruktur als Inhouse-Vernetzung umgesetzt werden. Als prädestinierte Beispieltechnik wird Glasfaser genannt, was auch Stephan Albers, Geschäftsführer von Breko, unterstreicht. Er teilte mit, dass das Ziel ein rascher und vor allem effizienter Glasfaserausbau in der Fläche wäre.

Gemeinden haben Ermessungsspielraum

Die Verlegung der oberirdischen Hochgeschwindigkeitsnetze muss laut Telekommunikationsgesetz eine Abwägung der Interessen der Beteiligten berücksichtigen. Hierbei handelt es sich zum einen um den Wegbaulastträger (zumeist die Gemeinden) und zum anderen um den Netzbetreiber. Auch die städtebaulichen Belange müssen mit einkalkuliert werden. Somit kann eine oberirdische Verlegung von der Gemeinde abgelehnt werden, wenn sie nicht mit ihren Zielen vereinbar ist.

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