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03. 05. 2013

Die Deutsche Telekom kommuniziert weiterhin kompromisslos ihre Vorbereitungen zur Einführung der Internetbremse, gemeinhin genannt Drosselung. Vorstandsmitglied Niek Jan van Damme, der auch als Sprecher der Geschäftsführung fungiert, teilt nun in einem Interview mit, dass der Netzausbau neue Tarife erfordert. Das bietet die Vorlage, auch die Verträge bestehender Kunden anzupassen. Durch ein „Hintertürchen“ könnten step by step nun auch Tarife von Bestandskunden umgestellt werden, die vor dem 02.05.2013 geschlossen wurden. Also der Marke, an der die Telekom die neuen AGB „mit Drosselung“ einführte.

 

Die Telekom hat sich für eine Marschrichtung entschieden und läuft tapfer gegen die empörten Proteste an. Bislang scheint der Beschluss zur Volumenbegrenzung nur wenig handfeste Konsequenzen für das Unternehmen zu haben. Obgleich die Netzgemeinde einen Sturm der Entrüstung lostrat, den man wahrscheinlich einmal historisch nennen wird. Wie van Damme der Zeitschrift Welt verraten hat, ist noch keine Kündigungswelle zu bemerken. Die Wettbewerber sieht er ebenfalls vor unbequemen Entscheidungen stehen. Diese sollen sich auf absehbare Zeit genauso mit Drosseln behelfen müssen, selbst wenn sie jetzt teilweise noch zurückgelehnt dem „Sündenbock“ Telekom zusehen.

„Niemand wird dem alten Netz hinterherweinen”

Nun werden seit dem 2. Mai alle Telekom-Breitbandtarife mit vertraglichen Klauseln angeboten, die den Einsatz einer Volumenbegrenzung rechtlich absichern. Das wird jedoch Bestandkunden nicht davor bewahren, sich mit der Drossel auseinanderzusetzen: „Bis 2018 wollen wir komplett auf IP-basierte Dienste umschalten“. In den 5 Folgejahren sieht „van Damme“ eine gänzlich andere Produkte und Tarife und nennt als Beispiel den angekündigten Netzausbau mit Vectoring. „Wie einst bei der Umstellung von analogem C-Mobilfunk-Netz aufs digitale D-Netz wird 2018 niemand dem alten Netz hinterherweinen.“, so van Damme weiter.

 

Dabei will van Damme sich nicht auf potentielle Datenlimits für diesen Zeitraum festlegen. Die Branche sei zu dynamisch und niemand könne erwarten, dass die derzeitigen AGB auch noch in fünf Jahren haltbar seien. Ebenfalls unklar ist die preisliche Einstufung der Zusatzpakete, die vorhandene Limits ausdehnen. Ein Anhaltspunkt: „Im Mobilfunk können Sie heute beispielsweise für fünf Euro das Highspeedvolumen verdoppeln.“ Die Überzeugungsarbeit bei den Kunden läuft allerdings gerade erst an. Während schon über eine Million Kunden mit der modernen IP-Netztechnologie unterwegs sind, müssen nicht weniger als elf Millionen Breitbandkonsumenten noch zum Umstieg bewegt werden.

Spielraum an verschiedenen Fronten – nur nicht bei Entertain?

In Stein gemeißelt ist hingegen nichts. „In der Debatte wird ja gerne übersehen, dass sich faktisch frühestens 2016 etwas ändert“ schiebt van Damme nach. Es gelte mit der Politik eine Übereinkunft über den weiteren Weg zu finden und die Veränderungen im Nutzerverhalten beständig zu beobachten. Spielraum für ein Entgegenkommen sieht er unter anderem bei der Minimalgeschwindigkeit oder den bereitgestellten Volumen. Beim Internetfernsehen Entertain bleibt hingegen auch er hart: „Aus unserer Sicht ist Entertain kein Internet-Dienst.“ Deswegen können sich unabhängige Video-on-Demand Anbieter gerne bei der Telekom melden, wenn sie über Entertain verfügbar werden wollen. Ansonsten zählen sie regulär in das Volumen hinein. Verhandlungen finden laut van Damme bereits statt.

 

Weiterführendes

» Hintergrundinfos und Ratgeber zur Drosselung
» Drosselung simulieren – Ratgebervideo
» Datenverbrauch bestimmen – so gehts

Quelle: Deutsche Telekom
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