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26. 01. 2016

Der geplante Highspeed-Breitbandausbau, bei dem viele Wettbewerber und Branchenkenner das drohende Telekom-Monopol im VDSL-Segment fürchten, soll sich durch Verfahrenswege hinziehen. Insider gehen davon aus, dass die ersten VDSL-100-Verbindungen im Nahbereich wohl erst in einem Jahr geschaltet werden. Seit einer Woche ist die Frist zur Kommentierung des Entwurfs der Bundesnetzagentur zwar abgelaufen, bis zur endgültigen Fassung kann es aber noch eine Weile dauern.

Telekom-Forderung zieht Breitbandausbau in die Länge

Bis ein finaler Entscheidungsentwurf steht, müssen zunächst die Stellungsnahmen der Wettbewerber von der zuständigen Beschlusskammer ausgewertet werden. Diese werden sicherlich zahlreich eingereicht und sich gegen den Entwurf vom November 2015 aussprechen. Die konkurrierenden Netzbetreiber fühlen sich durch diesen und die damit einhergehende Marktmacht der Telekom benachteiligt. Deshalb gibt es viele Stimmen zu berücksichtigen, die in die Auswertung für den endgültigen Entscheidungsentwurf einfließen. Eine Frist für die Auswertung gibt es nicht.

Die Stationen des Entscheidungsentwurfs

Frühestens im März wird mit der Vorlage des Dokuments gerechnet, die EU-Kommission müsste dann eine Prüfung vollziehen. Danach wird erneut die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur zu Rate gezogen, die dann einen finalen Beschluss festlegt. Dieser wird dann in Form eines TAL-Standardvertrags festgehalten. Alle diese Etappen benötigen viel Zeit, so dass es durchaus bis zum Herbst 2016 dauern kann, bis die Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau stehen.

Telekom möchte Zugriff auf 8.000 Vermittlungsstellen im Nahbereich

VDSL 100 im Nahbereich ist sicherlich eine gute Sache, doch unter der großen Marktmacht der Telekom dürften sowohl der Wettbewerb als auch die Endkunden leiden. Die Wettbewerber hätten keinen Zugriff mehr auf die Kupferdoppelader, wenn es nach dem aktuellen Entscheidungsentwurf geht. Wenn die Telekom nun den Zuspruch bekäme, müssten zunächst die Leitungen von VDSL-Anschlüssen der Wettbewerber gekündigt werden. Ein Vorleistungsprodukt des Bonner Netzbetreibers würde stattdessen zum Einsatz kommen. Hier dürfte ein finanzieller Nachteil für den Verbraucher und für die Konkurrenz lauern. Wir sind gespannt, ob der tatsächliche Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur einen einigermaßen akzeptablen Kompromiss beinhaltet.

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