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24. 11. 2015

Die Bundesnetzagentur hatte am gestrigen Montag ihren Entscheidungsentwurf für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung vorgelegt, der überwiegend zugunsten der Vectoring-Pläne der Deutschen Telekom ausfiel. Die Antwort der im VATM zusammengeschlossenen Wettbewerber ließ nicht lange auf sich warten – und fiel wie erwartet sehr kritisch aus.

„Kein fairer Kompromiss“

Kaum hatte die Netzagentur ihre Vorstellungen dargelegt, wer künftig wie Zugang zu den Hauptverteilern im Nahbereich erhält, kam die Antwort des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) in Person des Geschäftsführers Jürgen Grützner. Der Entscheidungsentwurf zu Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler sei keineswegs – wie von Netzagenturchef Jochen Homann formuliert – ein „fairer Kompromiss. Das für den Wettbewerb zentrale Recht auf Entbündelung wird im Rahmen dieser Regulierungsentscheidung erstmals in der Geschichte des Wettbewerbs im Telekommunikationsbereich gegen eine Investitionszusage des regulierten Unternehmens aufgegeben“, so Grützner. „Und dies obwohl sich die Telekom weder rechtsverbindlich zu einem Ausbau von 50 MBit/s noch zu einem auch nur annähernd flächendeckenden Ausbau bis 2018 verpflichtet hat. Sie soll mit der Entscheidung grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, Vectoring im Nahbereich im Monopol einzusetzen.“

Zugriff auf die letzte Meile

Grundsätzlich soll dem Entwurf zufolge, zwar jeder Wettbewerber in einem Nahbereich auf die „letzte Meile“ zugreifen können – aber nur, wenn er sich in einem Gebiet bisher bei der DSL-Erschließung von Kabelverzweigern stärker als die Telekom engagiert hat. „Eine dynamische Entwicklung der Investitionen durch Wettbewerber bleibt dadurch weitgehend unberücksichtigt“, kritisiert daher Grützner. „Mit dem Entscheidungsentwurf werden Hunderte von Kabelverzweiger, die bereits von Seiten der Wettbewerber in die Vectoring-Liste eingestellt und damit für Investitionen in den Breitbandausbau bereits vorgemerkt sind, nicht mehr berücksichtigt.“

Einseitige verbindliche Ausbauzusage

Außerdem müssen die Wettbewerber, um ihre Versorgungsgebiete selber mit VDSL2-Vectoring zu erschließen, laut Plan bis Ende Mai 2016 eine verbindliche Ausbauzusage vorlegen. „Für die Telekom gilt ein solches Ultimatum nicht“, sagt Grützner. „Die Regeln zu Ausbauverpflichtungen im Nahbereich wirken sich damit insgesamt einseitig zu Lasten der Wettbewerber aus.“

Vectoring vs. Glasfaser

Generell sieht der VATM-Geschäftsführer durch die Entscheidung pro Vectoring den Glasfaserausbau gefährdet. Die Bundesminister Dobrindt und Gabriel hätten noch vergangene Woche beim IT-Gipfel betont, dass die 50-MBit/s-Versorgung in 2018 nur ein Zwischenziel sei. „Das Ziel der Bundesregierung massiver Investitionen aller Wettbewerber und eines schnellstmöglichen weiteren Glasfaserausbau mit FTTB/FTTH, also bis ins Gebäude oder den Endkunden, wird mit diesem Entscheidungsentwurf nicht erreicht“, so Grützner. „So wird weiter in erste Linie auf das kupferbasierte Netz und nicht die zukunftsorientierte Glasfaser gesetzt.“

 

Quelle: VATM
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