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30. 08. 2013

Seit die Deutsche Telekom in der freien Wirtschaft aktiv ist, haftet ihr der Makel des einstigen Monopolisten an. In einem Streitfall um die Bezahlung von Telekom-Infrastruktur, fühlte sich Kabel Deutschland ungerecht behandelt. Das Landgericht Frankfurt am Main konnte die vorgebrachten Gründe jedoch nicht nachvollziehen.

In dem vorliegenden Fall ging es konkret um Kabelkanalanlagen der Telekom, für die ab 2003, nach der Ansicht von Kabel Deutschland (KD), überhöhte Mietpreise bezahlt worden sein sollen. Die Wurzeln der heutigen Auseinandersetzung liegen jedoch noch etwas tiefer in der Vergangenheit. Im Vorfeld der Jahrtausendwende hatte die Telekom ihr Breitbandkabelgeschäft an KD abgetreten. Für die Kanäle, in denen die betroffenen Kabel liegen, wurden Nutzungsverträge unterzeichnet.

Wird es zu einem Marsch durch die Instanzen kommen?

Der Stein des Anstoßes war nun eine vermeintlich kartellrechtswidrige Höhe der Nutzungsentgelte, die zu Ansprüchen von rund 350 Millionen Euro geführt hatten. Damit nicht genug. Wäre KD die Schaffung eines Präzedenzfalles gelungen, würden weitere Nachforderungen mit einem Milliardenvolumen auf die Telekom zukommen. Die Entscheidung des Landgerichtes kann jedoch noch angefochten werden. Die nächste Eskalationsstufe ist die Berufung vor dem Oberlandesgericht. Dann müsste KD jedoch frische Argumente präsentieren. Nach der Auskunft des Landgerichtes wurden zwei zentrale Standpunkte von KD entwertet.

Zweit gute Gründe für die Abweisung der Klage

Zum einen können die kartellrechtlichen Missbrauchsregelungen überhaupt nicht angewendet werden, da der Telekom, in Bezug auf das Geschäft mit den Kabelnetzen und den Kabelkanälen, keine marktbeherrschende Stellung zuzuschreiben sei. Es spiele einfach gesagt keine Rolle „wie und wo“ die Netze genutzt würden, es war schließlich von Anfang an bekannt gewesen, dass die Kabelkanalanlagen der Telekom hierfür grundlegend seien. Zum anderen ergebe sich aus den „deutlich niedrigeren“ Preisfestsetzungen der Bundesnetzagentur, für die Entgelte der letzten Meile, keineswegs der Verdacht, dass die Telekom vor der Preissenkung von unverhältnismäßig hohen Entgelten profitiert hätte.

Quelle: Landgericht Frankfurt am Main
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