« News Übersicht
29. 07. 2014

Kabel Deutschland muss in Werbeanzeigen für Internet-Anschlüsse zukünftig genauer über die Drosselung von Bandbreiten informieren. Ein entsprechendes Urteil wurde am Montag nach Klage von Verbraucherschützern wegen irreführender Werbung gefällt.

Urteil gegen Kabel Deutschland

Kabel Deutschland muss seine Internet-Kunden in Zukunft über Einschränkungen der anliegenden Anschluss-Geschwindigkeit informieren. Das hat das Landgericht München am Montag entschieden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hatte gegen Kabel Deutschland geklagt, weil der Kabelnetzbetreiber in Werbeschreiben sowie auf seiner Website für Internet-Flatrates geworben und dabei die schnellen Verbindungsgeschwindigkeiten zwischen 10 und 100 MBit/s besonders hervorgehoben hatte. Eine mögliche Drosselung der Anschlüsse nach dem Erreichen eines bestimmten Datenvolumens verschwieg der Konzern aus Unterföhring jedoch, was nach Ansicht der Verbraucherschützer mit einer Irreführung gleichzusetzen ist. Mit seinem Urteil bestätigte das Landgericht nun diesen Vorwurf.

Drosselung nach 10 Gigabyte

Bei seinen Internet-Flatrates behält sich Kabel Deutschland vor, die Geschwindigkeiten nach Erreichen eines Downloadvolumens von 10 Gigabyte pro Tag auf 100 Kbit/s zu drosseln. Anwendung finden soll die Geschwindigkeitsbremse jedoch nicht auf alle Online-Angebote, sondern hauptsächlich bei Filesharing-Diensten. Vorgesehen ist die vorübergehende Reduzierung zudem nur für den betreffenden Tag der Volumen-Überschreitung. Laut Verbraucherschützern seien jedoch auch Streaming-Dienste wie Spotify oder Internet-TV durch die Beschränkung der Bandbreite betroffen. In den vom VZBV beanstandeten Werbeanzeigen hatte Kabel Deutschland zwar auf diese vorbehaltliche Möglichkeit zur Drosselung hingewiesen, jedoch nur in einer kleinen Fußnote, die nicht mit der Angabe zur Bandbreite des Angebots verknüpft war. In den Augen der Verbraucherschützer stellte dieser Umstand eine Irreführung der Verbraucher dar, denn die angepriesene Internet-Geschwindigkeit stehe wegen der Reglung zur Drosselung nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Eine Flatrate lege jedoch die Vermutung der unlimitierten Nutzung nahe.

Bisher kaum Anwendung der Drossel

Nach eigenen Angaben setzt Kabel Deutschland die Bandbreiten-Reduzierung aktuell noch nicht ab 10 Gigabyte um, sondern beschränkt einen Anschluss erst ab einem Traffic von 60 Gigabyte pro Tag für entsprechende Dienste. Bei nur 0,5 Prozent aller Kunden finde die Regelung derzeit Anwendung, heißt es aus Reihen des Unternehmens. Mit dem Urteil des Landgericht München will sich Kabel Deutschland jedoch nicht zufrieden geben. Das Unternehmen hat bereits angekündigt, das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls in Berufung zu gehen.

Quelle: VZBV, KDG, Landgericht München I
Hier klicken zum bewerten
[Total: 0 Durchschnitt: 0]


Günstige VDSL-Tarife > 50 MBit/s

Jetzt mit VDSL schneller surfen und Geld sparen. 100 MBit/s schon ab 29.99 €
monaltich sichern. Hier idealen Tarif finden!



Was meinen Sie zu diesem Thema?

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

7 + 3 =

Hinweis:

Es werden vor der Freischaltung sämtliche Kommentare von uns moderiert. Wir behalten uns vor, solche nicht freizuschalten, welche nicht direkt zum Thema passen. Zudem natürlich alle, die beleidigen/verleumden oder lediglich zu Werbezwecken getätigt werden.


Sei der Erste, der seine Meinung zu diesem Thema teilt!