Über potentielle Störungen im Bereich des digitalen Kabelfernsehens wird derzeit – besonders im Zusammenhang mit der neuen Mobilfunktechnologie LTE – viel geredet. Und tatsächlich treten in Testläufen teils enorme Störungen bis hin zum Totalausfall auf. In diesem Zusammenhang verwundert die Regelung der aktuellen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in der digitalem Kabelfernsehen der Status der geschützten Frequenznutzung aberkannt werden soll.
Kabel verliert Status
Am 27. Oktober verabschiedete der Bundestag den Entwurf der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Überraschend: Nachdem nach der Einführung der neuen Mobilfunktechnik LTE (Long Term Evolution) zahlreiche Experten Bedenken äußerten, dass teils enorme Störungen im Bereich des digitalen Kabelempfangs auftreten können, wird dieser Fernsehempfangsart nun quasi der Schutz aberkannt. Der Entwurf sieht vor, dass digitales Kabelfernsehen in Zukunft nicht mehr zu den so genannten geschützten Frequenznutzungen gehören könnte.
Dramatische Folgen
Was unscheinbar klingt, könnte dramatische Folgen haben. So ist die Bundesnetzagentur bei der Vergabe neuer Frequenzen, etwa für Mobilfunk oder mobile Datendienste, nicht mehr verpflichtet, mögliche Störungen des Kabelfernsehens zu berücksichtigen. Und so ist LTE längst nicht der einzige bisherige potentielle Störfaktor. Auch die Einführung des neuen Digitalradios DAB+ ging nicht ohne Störungen von statten. Der immer höhere Bedarf an mobilen Datendiensten und der damit zu erwartende Anstieg der benötigten Frequenzen, lässt so Befürchtungen laut werden, dass früher oder später mehr und mehr Störungen zu erwarten sind.
Bundesrat in der Pflicht
Der Verband der Kabelnetzbetreiber ANGA nimmt nun den Bundesrat in die Pflicht, der die TKG-Novelle noch absegnen muss. „Der Mobilfunk hat großes Störpotenzial – umso wichtiger ist es, dieses im Vorfeld zu identifizieren und im Rahmen der Frequenzplanung zu minimieren. Hier müssen die Länder im Bundesrat die Chance nutzen und nachbessern.“, erläutert ANGA-Präsident Thomas Braun. Wann die Abstimmung im Bundesrat stattfinden wird, ist derzeit allerdings noch nicht bekannt.
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