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Dez 24 2007

Telekom baut VDSL-Netz aus – jetzt dürfen auch die Wettbewerber profitieren

Kategorie: T-Home VDSL, VDSL Ausbauvdsl-tarifvergleich.de @ 13:41

2008 will die Telekom weitere 13 deutsche Städte mit VDSL beglücken. Damit wächst die Zahl der Städte, in denen man das neue Highspeedinternet beziehen kann, auf 40. In diesem 3. Erweiterungsfeldzug werden Aachen, Braunschweig, Böbligen, Erfurt, Kassel, Mönchengladbach, Magdeburg, Neuss, Oldenburg, Regensburg, Saarbrücken, Ulm und Würzburg mit dem VDSL-Netz ausgestattet. Der Ausbau kostet nach Telekomangaben ca. 3 Milliarden Euro.

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Ursprünglich sollte die Zahl der „VDSL-Städte“ 2008 auf 50 steigen. Doch eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Sommer 2007 und eine Bestätigung der Verfügung durch das Verwaltungsgericht Köln diesen Januar dürften die Pläne der Telekom durcheinander geworfen haben. Die BNetzA hatte der Telekom vorgeschrieben, ihre Leerrohre – d.h. ihre Kabelrohre und ihre unbeschalteten Glasfaserleitungen – sowie ihre Teilnehmeranschlussleitungen, für Wettbewerber öffnen zu müssen. So sollte anderen Telekommunikationsunternehmen der Aufbau eigener VDSL-Netze ermöglicht werden.

Die Telekom hatte einen Eilantrag gegen die Anordnung gestellt, der im Januar abgelehnt worden war. Aufgrund der hohen Kostenintensität des VDSL-Ausbaus, könnte die Regulierung und die Entscheidung des Kölner Gerichts dazu beigetragen haben, die Zahl der Städte, die für die Netzerweiterung vorgesehen waren, auf 40 zu reduzieren. Die Telekom jedenfalls ist sicherlich nicht erfreut über das Ergebnis des Gerichts. Und während BNetzA und der Branchenverband der Telekommunikationsunternehmen die Gerichtsentscheidung generell gutheißen, fehlt ihnen doch eines noch: Die Entscheidung des Tribunals schloss einen Punkt der ursprünglichen Regulierung nicht ein – nämlich, dass die Telekom den Wettbewerbern Informationen über ihre Leerkapazitäten machen muss. Dies sei aber notwendig für die Planungssicherheit, so die Telekomwettbewerber. Jetzt erwarten sie mit Spannung die Hauptsachenentscheidung des Gerichts, die auch über diesen Punkt Klarheit bringen soll.

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