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09. 12. 2015

In einem Sondergutachten der Monopolkommission äußert sich diese zum Thema: „Telekommunikation 2015: Märkte im Wandel“. Beurteilt wird darin der aktuelle Stand und die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten. Zwar wird darin die Arbeit der Bundesnetzagentur weitgehend als positiv angesehen, jedoch steht der aktuelle Regulierungsentwurf zum Einsatz der Vectoring-Technologie stark in der Kritik.

Befürchtung der Monopolkommission

Grundsätzlich wird die Vectoring-Technologie als Maßnahme angesehen, um einen umfassenden und hochleistungsfähigen Ausbau der Breitbandnetze vorübergehend zu beschleunigen. Die Kommission spricht sich dafür aus, dass die Nutzung der Technik für alle ausbau-willigen Unternehmen auch im Nahbereich ermöglicht wird. Der Entwurf für das Regulierungsverfahren wird von Seiten der Monopolkommission als Hürde für die beteiligten Wettbewerber angesehen.

 

Der Vorsitzende Prof. Daniel Zimmer sieht bereits das Technologiemonopol der Telekom auf der letzten Meile: „Zu befürchten ist, dass es der Bundesnetzagentur – anders als bei der ersten Vectoring-Entscheidung von 2013 – nicht gelingt, das Technologiemonopol der Deutschen Telekom auf der sogenannten letzten Meile im Nahbereich der Hauptverteiler zu verhindern“.

Anteile des Bundes an der Telekom

Die zuständige Kommission wiederholt ihre Forderung, die Anteile des Bundes an der Deutschen Telekom AG in Höhe von rund 32 Prozent zeitnah zu veräußern. Damit kann der Interessenkonflikt aus der Doppelrolle als Gesetzgeber und Anteilseigner gelöst werden. Durch den Verkauf ließen sich auch finanzielle Mittel generieren, welche für den Breitbandausbau investiert werden könnten. Die Monopolkommission gilt als unabhängiges Beratungsgremium, welches die Bundesregierung in Sachen Wettbewerbspolitik berät.

Monopolkommission rät ab vom Wettbewerb

Die Entscheidung, welche Nahbereiche durch welches Unternehmen ausgebaut werden, sollte nicht im Wettbewerb entschieden werden. Diese Meinung geht von Seiten der Kommission hervor. Dadurch werden die Marktstrukturen gefestigt und der Raum für Veränderungen eingeengt. In diesem Zusammenhang kritisiert die Kommission auch die Option, den Breitbandausbau durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Telekom voranzubringen. Dies würde eher Rechtsunsicherheit hervorrufen als Rechtssicherheit zu schaffen. Das Thema Vectoring steht weiterhin im Fokus und wird auch zukünftig noch für viel Diskussionsstoff sorgen.

 

Wer sich für das komplette Gutachten interessiert, kann dies hier einsehen

 

Quelle: Monopolkommission
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