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01. 08. 2017

Die Bundesnetzagentur legt die abschließenden Einzelheiten für den Vectoring-Ausbau im Nahbereich, wie etwa die Kosten für die virtuellen Zugangsprodukte, fest. Die Netzbetreiber haben außerdem eindeutige Restriktionen in Form eines Mustervertrags vorliegen. Ab nun wird die Aufsichtsbehörde darauf achten, dass die zuvor kommunizierten Ausbau-Zusagen der Anbieter auch eingehalten werden.

Vectoring-Ausbau bekommt grünes Licht

Etwa zwei Jahre bekriegten sich die Telekom und die Wettbewerber um den Vorzug beim großen Breitbandausbau in Deutschland. Die Konkurrenz fürchtete ein erneutes Telekom-Monopol bei einem Zuschlag für das Vectoring, außerdem wurde Glasfaser als zukunftssichere Technologie angepriesen und favorisiert. Doch wie wir nun wissen, kommt der Vectoring-Ausbau im Nahbereich, und damit das Ganze bestmöglich reguliert wird, hat die Bundesnetzagentur die letzten Einzelheiten festgelegt. Alle offenen betrieblichen, rechtlichen und technischen Fragen sind geklärt. Des Weiteren gilt es, die Vorgaben des Standardangebots einzuhalten, ein Mustervertrag, der die exakten Bedingungen für den Einsatz von Vectoring im Nahbereich enthält.

Details zum Standardangebot der Bundesnetzagentur

Die Agentur konkretisiert die Inhalte ihres Mustervertrags. Es wären insbesondere Kündigungsregeln für die VDSL-Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an den Hauptverteilern integriert. Außerdem gäbe es Regelungen für die Migration in anderen Vorleistungsprodukten. Die Gestaltung des alternativen, virtuell entbündelten, lokalen Zugangsproduktes, kurz VULA, muss möglichst nahe an das Niveau der entbündelten TAL kommen.

Preise für die virtuellen Zugangsprodukte bekannt

Wenn die Wettbewerber der Deutschen Telekom ein VULA-Produkt erwerben wollen, wird ein monatliches Entgelt in Höhe von 7,48 Euro pro Endkunde fällig. Zusätzlich wird ein Betrag für die Nutzung der Vectoring-Infrastruktur erhoben. Für den Gebrauch der Telekom-Leitungen müssen die konkurrierenden Netzbetreiber 871,47 Euro pro Jahr zahlen. Da die EU-Kommission Ende Juni die Entscheidungsentwürfe erhielt und mit jenen zufrieden war, wurde die letzte Hürde genommen. Ab sofort können die Telekommunikationsunternehmen mit dem Ausbau des Nahbereichs mit Vectoring beginnen. Das sollte dem Ziel der Bundesregierung, allen Haushalten ab 2018 mindestens 50 MBit/s zur Verfügung stellen zu können, entgegenkommen.

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