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12. 04. 2013

Sieht sich der Verbraucher nach einem Breitbandzugang um, wird beim Leistungsumfang der Übertragungsrate so gut wie immer ein „bis zu“-Wert angegeben. In einer umfassenden Studie konnte die Bundesnetzagentur einige Erkenntnisse zu der Diskrepanz zwischen Werbung und Wirklichkeit aufdecken.

 

Einigen Konsumenten wird die Studie Dienstequalität von Breitbandzugängen (PDF) ihre erworbenen Erfahrungen und Meinungen bestätigen. Insgesamt hält sie jedoch wissenschaftlich fundiert einen Zustand fest, der zunehmend regelmäßig zu enttäuschten Konsumenten führt. Das beworbene Optimum wird häufig verfehlt, abhängig von der verwendeten Technologie und der Geschwindigkeitsklasse, sogar deutlich. Im Kern basiert die Forschung der Behörde auf dem Input von 226.543 deutschlandweiten Messungen.

Überzeugende Angaben zum Kabelnetz

Eine unangenehme Botschaft gibt es gleich zu Beginn für die herkömmlichen Telekommunikationsunternehmen. Die Kabelnetzbetreiber halten die vermarkteten Download-Übertragungsraten noch am ehesten ein. Als leichtes Minus wird die in der Regel recht geringe Upload-Leistung bezeichnet – die jedoch auch so in der Werbung zu finden sein kann. Als Faustregel atellt sich heraus: je geringer die Geschwindigkeit, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine realistische Auskunft zur Maximalgeschwindigkeit zu erhalten. In der Studie gab es unter zwei MBit/s die geringsten Abweichungen. Bei Kabelanschlüssen wurden zwischen 50 MBit/s und 100 MBit/s die meisten Diskrepanzen festgestellt. Bei LTE liegt der kritische Bereich zwischen 25 MBit/s und 50 MBit/s, bei (V)DSL zwischen 8 MBit/s und 18 MBit/s.

Beginnt jetzt die zielführende Diskussion?

Immerhin findet keine Diskriminierung durch die Besiedlungsdichte statt. Egal ob Stadt oder Land, die Ausprägung der Differenzen bewegt sich auf vergleichbarem Niveau. Einziger Ausreißer sind stationäre LTE-Anschlüsse in Ballungsgebieten. Dort treten spürbar reduzierte Datenübertragungsraten auf. Abhängig von der Tageszeit, werden Kabel und LTE in den Abendstunden bis zu zehn Prozent langsamer, während sich (V)DSL stabil verhält. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, hält fest: „Der Kunde weiß so nur vage, mit welcher Leistung er konkret rechnen kann. Auch nach Vertragsabschluss und erfolgter Schaltung besteht kein überschwängliches Bemühen, dem Endkunden aktiv einen transparenten Überblick über die Leistungsfähigkeit des konkreten Anschlusses zu bieten.“

 

Er hofft, die Studie bietet Anstoß für einen Dialog, der am Ende dem Verbaucherschutz zugute kommt: „Ich hoffe sehr, dass sich die Anbieter bemühen werden, transparent zu machen, was der angebotene Internetzugang leisten kann – und was nicht. Endkunden sollen langfristig die Qualität des Internetzugangs besser bewerten können.“ Eine potentielle Lösung wäre die Angabe einer Mindestgeschwindigkeit. Oder wie so mancher Konsument schon spöttisch kommentiert hat: Wer würde schon gerne „bis zu“ einem Liter Milch im Supermarkt kaufen?

Weiterführendes

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Quelle: Bundesnetzagentur
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