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20. 09. 2013

Damit ein Telekommunikationsanbieter flächendeckend verfügbar sein kann, ist er auf einen Zugang zur Infrastruktur angewiesen. Dieser kann, gesetzlich festgeschrieben, von einem Konkurrenten erworben werden. Die Europäische Union arbeitet nun an einer grundlegenden Reformierung dieser Praxis.

Im Zuge der Beseitigung weiterer Barrieren in Europa, soll der rechtliche Rahmen für elektronische Kommunikationsnetze und Dienste neu gestaltet werden. Hinter der Bezeichnung „EU single market package“ verbirgt sich ein standardisierter europäischer Telekommunikationsmarkt. Um diesen umzusetzen, wird Abstand von dem aktuell in Deutschland angewendeten physischen Breitband-Vorleistungsprodukt genommen. Ein virtuelles Zugangsprodukt soll diese Rolle einnehmen.

Wird die Verordnung entgegen der Vorbehalte durchgepeitscht?

Geht es nach Neelie Kroes, EU-Kommissions-Vizepräsidentin, wird der Verordnungs-Vorschlag bereits vor der Wahl des EU-Parlaments, Ende Mai 2014, verabschiedet. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hat starke Bedenken gegen die „Gleichmacherei“ und fordert einen Erhalt der Vielfältigkeit auf dem Breitband-Markt. BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers kritisiert: „Für uns gilt: Die physikalische Entbündelung muss unbedingt erhalten bleiben. Frau Kroes will die Marktteilnehmer zu ihren Vorschlägen aus Zeitgründen nicht einmal anhören – ein Affront gegen die zahlreichen Breitband-Carrier hierzulande.“ Bisher können Konkurrenten der Deutschen Telekom den direkten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung an Hauptverteiler oder Kabelverzweiger einkaufen. Dann können sie selbst Kabel verlegen und technische Modifikationen vornehmen.

Schützenhilfe aus dem Bundewirtschaftsministerium?

Bei einem virtuellen Zugang ist dies nicht mehr möglich. Eine bessere Qualität und mehr Optionen im Vergleich zu den Mitbewerbern, kann nicht mehr über eigene Investitionen hergestellt werden. Letztendlich soll auch keine Differenzierung mehr über den Preis machbar sein. Die Leitungen und die zum Betrieb notwendige Technik, liegen dann allein in den Händen der Telekom. Daher muss laut BREKO der physische Zugang erhalten bleiben, wobei der virtuelle Bitstromzugang eine nützliche Ergänzung darstellen kann. Rückendeckung erhofft sich der Verband auch vom Bund, wie Albers verlauten lässt: „Wir gehen davon aus, dass das Bundeswirtschaftsministerium die große Bedeutung der physischen Entbündelung für den deutschen Telekommunikationsmarkt kennt und sich im Ministerrat entsprechend dafür einsetzen wird.“ Nach den Differenzen um die Freigabe von Vectoring, beschäftigt also gleich der nächste Meilenstein die Institutionen.

 

Quelle: BREKO
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