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17. 06. 2015

EU-Entscheidung blockiert Vectoring-Pläne der Telekom

von:

Redaktion vdsl-tarifvergleich.de

Die EU-Kommission hat die deutsche Förderregelung für den Netzausbau jetzt genehmigt. Die Verbände VATM und BREKO begrüßen diese Entscheidung. Die Pläne der Deutschen Telekom zum VDSL2-Vectoring würden damit allerdings durchkreuzt.

 

Es klingt zunächst recht simpel: Die von der Bundesregierung vorgelegte Förderung des Aufbaus von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access/NGA) wurde von der EU-Kommission durchgewunken. Drei Milliarden Euro an Fördergeldern, vornehmlich für den Zugang zu schnellem Internet im ländlichen Raum, können nun verteilt werden. Dementsprechend begrüßten sowohl der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) als auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) die Entscheidung aus Brüssel.

Vectoring macht Telekom quasi wieder zum Monopolisten

vectoring-telekom

Doch die EU-Kommission hat auch klargestellt, dass sie die Ausbaupläne der Deutschen Telekom mittels Vectoring nicht für förderungsfähig hält, wenn dadurch der Wettbewerb eingeschränkt wird. Der Bonner Konzern hatte Ende Februar bei der Bundesnetzagentur den Antrag gestellt, rund um alle etwa 8.000 Hauptverteiler auf dem Gebiet der Bundesrepublik die Haushalte mittels VDSL2-Vectoring mit schnellerem Internet zu versorgen. Dies hätte jedoch einen entscheidenden Haken: Vectoring kann immer nur ein Anbieter am Kabelverzweiger aufschalten; die Konkurrenz müsste ihre bestehenden Verträge also kündigen oder bekäme gar nicht erst die Möglichkeit, dort ebenfalls Kunden mit ihren Produkten zu beliefern, denn die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), also die sogenannte „letzte Meile“, wäre durch die Telekom blockiert.

Keine Förderung für Vectoring

Sowohl VATM als auch BREKO hatten die Vectoring-Pläne der Telekom kritisiert. Nach der aktuellen Entscheidung der EU-Kommission könnte der Bonner Netzbetreiber nun nicht mit Fördermitteln für diese Art des Netzausbaus rechnen, was von beiden Verbänden positiv gesehen wird. „Der Ausschluss der Vectoring-Technologie von der Förderfähigkeit, bis ein wettbewerbskonformer Zugang sichergestellt ist, zeigt, wie kritisch die Kommission die Auswirkungen dieser Technologie auf den Wettbewerb sieht“, kommentierte denn auch VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Uneingeschränkter Zugang gefordert

Nur Unternehmen dürften beim Vectoring-Ausbau zukünftig gefördert werden, „die Vectoring nicht als alleiniger Technologienutzer exklusiv wie die Telekom beanspruchen“, so Grützner weiter. Sobald es ein Zugangsprodukt gebe, das Wettbewerbern einen uneingeschränkten Zugang zu Vectoring-Netzen ermöglicht, könne Deutschland dieses bei der EU-Kommission anmelden. „Sie entscheidet dann, ob es die Open-Access-Anforderungen erfüllt.“

Kompromisse gesucht

Die Telekom hatte allerdings auch in Aussicht gestellt, anderen Anbietern ihre Vectoring-Technik zur Verfügung zu stellen. Denn eines scheint klar: Da der Glasfaserausbau vor allem in ländlichen Gebieten keine lohnenswerte Investition ist, wäre dort Vectoring zumindest übergangsweise eine Alternative, um an Internetgeschwindigkeiten bis zu 100 MBit/s zu kommen. Von den Plänen der Telekom würden fast 6 Millionen Haushalte profitieren. Nun muss eine gütliche Einigung gesucht werden.

Förderregelung soll Glasfaserausbau beflügeln

BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers begrüßte die EU-Entscheidung mit Blick auf den Glasfaserausbau. „Mit der NGA-Rahmenregelung können nun verschiedenste Formen der Förderung rechtlich abgesichert und so der flächendeckende Glasfaserausbau wirksam vorangetrieben werden“, so Albers. Die Regelung müsse in der Praxis aber „so umgesetzt werden, dass alle Marktteilnehmer gleichermaßen an entsprechenden Ausschreibungen teilnehmen und die Fördermittel für den Breitbandausbau somit möglichst effizient eingesetzt werden können.“

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Quelle: VATM / BREKO
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