zu Call & Surf Comfort VDSL
« News Übersicht

Mai 02 2007



Ziel der Klage der Europäischen Union ist das “Telekom”-Gesetz. In diesem wird die Telekom von der Überwachung durch die Hüter des Wettbewerbs ausgeschlossen und nimmt damit eine Monopolstellung ein. Sollte dieses Gesetz nicht innerhalb eines Monats geändert werden, so wird beim Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht, so Viviane Reding. Doch bis jetzt gibt es keine Reaktion seitens der Bundesregierung.

 

Die Telekom hält diese Ausnahme von Wettbewerb als gerechtfertigt. Denn sie investiere knapp 3 Milliarden Euro in das neue und schnellere VDSL-Netz mit knapp 50 MBit/s. Dies rechtfertige, so die Telekom, die Ausnahme vom Wettbewerb gegenüber den Konkurrenten.


    Hier jetzt Fragen zu VDSL, DSL oder Kabel-Internet stellen.
    Was meinen Sie dazu...?




    Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Recherchen erstellt, verstehen sich aber ohne Gewähr auf Richtigkeit!
    © vdsl-tarifvergleich.de